Weitere Sonderregelung für vorläufige Einzelkörungen ohne, bzw. mit nur einer Ausstellungsbewertung während des Lockdowns in der Corona-Pandemie
Liebe Mitglieder,
da wir auch weiterhin erhebliche Einschränkungen bezüglich der Durchführung von Ausstellungen und Körveranstaltungen während der Corona-Pandemie haben, wollen wir auch unsere Sonderregelungen für Körungen erweitern. Zum einen wollen wir selbstverständlich den Nachwuchshunden ermöglichen in die Zucht zu kommen, zum anderen dürfen wir aber auch keine Abstriche am Qualitätsstandard akzeptieren. Einzelkörungen sollten auch weiterhin die Ausnahme bleiben.
Wir bieten folgende Sonderregelung für eine „vorläufige Einzelkörung“ an:
- Der Antrag mit Namen des Hundes, Zuchtbuchnummer, Adresse und 2 komprimierten Fotos des Hundes per Mail an die Leiterin Zuchtrichterwesen/Susanne Langhorst-de Haan
- Diese prüft und teilt bei Freigabe einen Körmeister unter regionaler Berücksichtigung mit
- Der Antragsteller setzt sich dann mit dem benannten Körmeister zwecks zeitlicher und organisatorischer Abstimmung in Verbindung
- Der zu körende Hund muss alle für die jeweilige Rasse zuchtrelevanten Gesundheitsuntersuchungen und Auswertungen zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossen haben
- Die vorläufige Einzelkörung findet in der Regel bei dem Körmeister unter Einhaltung der Hygienebestimmungen statt.
- Die vorläufige Einzelkörung unter Corona-Sonderregelung gilt zunächst nur für einen Zuchteinsatz. Für Rüden besteht die Möglichkeit, eine weitere Zuchtverwendung bei der Leiterin Zuchtrichterwesen zu beantragen.
- Die fehlenden Ausstellungsbewertungen sowie die Verhaltensüberprüfung sind für Hündinnen bis spätestens 31.12.2022 und für Rüden bis 31.12.2021 nachzuholen.
- Es wird eine Gebühr für Mitglieder von 50.- € erhoben, die in bar bei dem Körmeister zu entrichten ist. Für Nichtmitglieder werden keine vorl. Einzelkörungen durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund
Claus-Peter Fricke
Präsident
Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die grundsätzlichen Vorausetzungen zur Körung, die Sie der Übersichtstabelle für Körungen entnehmen können.
Sonderregelung für Wurfabnahmen während der Corona-Pandemie (aktualisiert)
Liebe Mitglieder,
die neusten dramatischen Entwicklungen und Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zwingen uns als Rassehundezuchtverein auch bezüglich der Wurfabnahmen zum Schutz unserer Zuchtwarte und Züchter verantwortungsvolle Maßnahmen zur Vermeidung persönlicher Kontakte zu treffen. Die Gefährdung durch persönliche Kontakte werden seit heute als hoch eingestuft und sind auf das geringste zu reduzieren. Wir glauben einen vertretbaren Weg gefunden zu haben, in dem Züchter und Zuchtwart mittels elektronischer Möglichkeiten trotzdem in engem Kontakt Wurfabnahmen realisieren können.
Folgender Ablauf: Wurfmeldung wie bisher; Zuchtwart wird zugeteilt wie bisher; Züchter nimmt Kontakt mit zugeteiltem Zuchtwart auf, ebenfalls wie bisher. Der Zuchtwart begleitet den Züchter. - Der Züchter stellt innerhalb der ersten drei Lebenswochen den Wurfmeldeschein aus und sendet diesen mit der Ahnentafel der Mutterhündin und dem Deckschein dem Zuchtwart zu. Die Welpen werden Foto-oder Filmdokumentiert.
Der Züchter ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über eventuelle Anomalien oder Standardfehler zu machen. Der Zuchtwart kann weitere Fotos der Welpen, Mutterhündin, Umgebung usw. anfordern und kommuniziert mit dem Züchter.
- Der Zuchtwart sendet den Wurfmeldeschein mit seiner Unterschrift Ahnentafel und Deckschein an die Zuchtbuchstelle und Wurfmeldeschein an LG Vorsitzenden.
- Der Züchter überweißt dem Zuchtwart eine Aufwandsentschädigung von 22,50 €, wie bisher, nur ohne Kilometerpauschale.
- Der Züchter bekommt die elektronische Voransicht der Ahnentafeln, wie bisher.
- Nach Freigabe der Ahnentafelentwürfen erhält der Zuchtwart die Originalahnentafeln.
- Der Zuchtwart unterschreibt die Ahnentafeln nach wahrheitsgemäßen Angaben und Bilddokumentation (der Welpen, Mutterhündin, Impfausweise, Chipprotokoll usw.). Das Chipprotokolle wird vom Tierarzt unterschrieben.
- Der Zuchtwart versendet mit normaler Post (DIN A4 Umschlag mit Hartrücken) die unterschriebenen Ahnentafeln an den Züchter. Auch hier werden 22,50 € an den Zuchtwart überwiesen.
Zuchtwarte versenden bei ihren eigenen Würfen den Wurfmeldeschein in Eigenverantwortung selbst und benötigen erst für die Wurfabnahme einen Zuchtwartkollegen. Das Vorgehen wird auf die verschärfte Lage der Corona-Pandemie beschränkt.
Mit den besten Wünschen für Sie und all Ihren Lieben und die Hoffnung auf ein baldiges normales und gesundes Leben
Claus-Peter Fricke
Präsident
Sonderregelung für Zuchtstättenabnahmen während der Corona-Pandemie
Liebe Mitlieder, liebe Landesgruppenvorsitzende,
da die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie doch länger anhalten als vermutet, hat das Präsidium Rahmenbedingungen für die Zuchstättenabnahme für Neuzüchter und nach Umzug von Altzüchtern zur Vermeidung eines persönlichen Kontaktes festgelegt. Neuzüchtern, die bereits den Sachkundenachweis erbracht haben, haben die Möglichkeit eine „Vorläufige Zuchtstättenabnahme“ zu bekommen. Eine reguläre Zuchtstättenabnahme erfolgt nach Aufhebung der Kontakteinschränkungen durch den Landesgruppen-vorsitzenden oder einem von ihm beauftragten Zuchtwart.
Die „Vorläufige Zuchtstättenabnahme“ ist beim Landesgruppenvorsitzenden zu beantragen. Der Antragsteller füllt nach Absprache mit Landesgruppenvorsitzenden das Formular „Zuchtstättenabnahme“, welches sich im Downloadbereich der Hauptclub Homepage befindet, wahrheitsgemäß aus. Die Antworten zu A: Pflegezustand und Prägung, sowie die Abschlussbeurteilung bleiben frei. Der Antragsteller scannt das ausgefüllte und unterschriebene Formular ein und sendet es per Mail mit aussagekräftiger Foto- und ggf. Videodokumentation an den Landesgruppenvorsitzenden.
Die Entscheidung über eine der Zuchtstätte trifft der Landesgruppenvorsitz ggf. gemeinsam mit der Leiterin Zuchtwesen.
Es können weitere Erklärungen oder Dokumentationen eingefordert werden. Die „vorläufige Freigabe“ ist erstmal auf einen Wurf begrenzt. In der
Hoffnung auf ein baldiges normales Leben, bleiben Sie gesund
Claus-Peter Fricke
Präsident
Am 03.10. und 04.10.2020 fand die Ordentliche Hauptversammlung statt.
Das neue Präsidium setzt sich wie folgt zusammen:
Präsident | Claus-Peter Fricke |
stellv. Präsidentin | Erika Heintz |
Zuchtrichterwesen | Susanne Langhorst-de Haan |
Zuchtwesen | Vera Bochdalofsky |
Finanzen | Beate Wallbaum |
Ausstellungswesen | Norbert Wichmann |
Öffentlichkeitarbeit | Sarah Boyd |
Herzlichen Glückwunsch allen Präsidiumsmitgliedern.
Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung
des Clubs für Britische Hütehunde e.V.
am 3./4. Oktober 2020
Hotel „Wyndham Garden“, Heiligenröder Str. 61, 34123 Kassel
Beginn: Samstag, 3. Oktober 2020, 14.00 Uhr
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Wahl- und Stimmberechtigten
3. Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
4. Genehmigung der Tagesordnung
5. Rechenschaftsbericht des engeren Präsidiums
6. Kassenbericht der komm. Leiterin des Fachbereichs Finanzen
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Diskussion zu den Berichten
9. Entlastung des Präsidiums
10. Wahl eines/r Wahlleiters/in und der Helfer/innen
11. Wahl des Präsidiums
12. Wahl eines/r Kassenprüfer/in sowie zwei Vertreter/innen
13. Wahl des/der Tierschutzbeauftragten und deren Vertreter/in
Fortsetzung: Sonntag, 4. Oktober 2020, 09.30 Uhr
14. Vorstellung von Möglichkeiten einer DNA-Zuchtdatenbank
Referent Herr Bauer, Laboklin
15. Anträge zu Satzungs- und Ordnungsänderungen
16. Behandlung sonstiger Anträge
17. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren
18. Verschiedenes
Auf Grund der Einschränkungen der Corona-Pandemie wird jede Landesgruppe nur durch den ersten Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden bzw. einer anderen autorisierten Person vertreten, die die Stimmen der LG nach Mitgliederzahl auf sich vereint.
Die Rassebetreuer können im Verhinderungsfall durch den stellvertretenden Rassebetreuer vertreten werden. Ebenso der Tierschutzbeauftragte.
Weitere Personen oder Gäste können leider nicht zur Hauptversammlung zugelassen werden.
Die Anträge zu Satzungs- und Ordnungsänderungen und sonstige Anträge wurden von den Mitgliedern des erweiterten Präsidiums bereits bei der Geschäftsstelle bis zum 20. Februar 2020 eingereicht und sind den Mitgliedern des erweiterten Präsidiums Anfang März zugegangen und wurden auf den Webseiten des CfBrH veröffentlicht.
gez. Claus-Peter Fricke
Präsident
Hier finden Sie fristgerecht alle Anträge zur Hauptversammlung am 04.+05.04.2020
Aufstellung zur Veröffentlichung
Präsidium
1 Antrag auf Änderung der Zuchtrichterordnung
2 Antrag auf Änderung der Zuchtordnung
3 Antrag auf Änderung der Zuchtordnung – DNA-Gentest
4 Antrag auf Änderung der Ausstellungsordnung § 3
5 Antrag auf Änderung der Ausstellungsordnung § 31 Abs. 1
6 Antrag auf Änderung der Körordnung
7 Antrag auf Gebührenerhöhung für Champion-Urkunden
8 Antrag auf Änderung Terminschutzantrag für LG Kör-Veranstaltungen
9 Antrag Erhöhung Ahnentafelgebühr
10 Entscheidung über Beschaffung neuer Hologramme
11 Antrag auf Änderung Aufnahmeordnung, Erhöhung Mitgliedsbeitrag
12 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung, Ehrenmitgliedschaft
Rassebetreuer Collie Kurzhaar
13 Antrag der Collie Kurzhaar Züchter - Verpaarung ohne Gen-Test
14 Antrag der Collie Kurzhaar Züchter - Benutzung ausländischer Rüden
Landesgruppe Sachsen