Weitere Sonderregelung für vorläufige Zuchttauglichkeitsprüfungen „ZTP“ während des Lockdowns in der Corona-Pandemie
Liebe Mitglieder,
durch momemtanen Einschränkungen in der Corona-Pandemie können wir derzeit auch keine ZTP-Veranstaltungen durchführen.
Wir bieten vorrübergehend folgende Sonderregelung für eine „vorläufige ZTP“ an:
- Der Antrag mit Namen des Hundes, Zuchtbuchnummer, Adresse und 2 komprimierten Fotos, HWT Nachweis des Hundes per Mail an die Leiterin Zuchtrichterwesen/Susanne Langhorst-de Haan
- Diese prüft und teilt bei Freigabe einem Mitglied des Zuchtrichterausschuss unter regionaler Berücksichtigung zu.
- Der Antragsteller setzt sich dann mit dem benannten Mitglied des Zuchtrichterausschuss zwecks zeitlicher und organisatorischer Abstimmung in Verbindung
- Der zur Zuchttauglichkeitsprüfung anstehende Hund muss alle für die jeweilige Rasse zuchtrelevanten Gesundheitsuntersuchungen, Auswertungen und Prüfungen zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossen haben
- Die vorläufige ZTP findet in der Regel bei einem Mitglied des Zuchtrichterausschusses unter Einhaltung der Hygienebestimmungen statt
- Die vorläufige ZTP unter der Corona-Sonderregelung gilt zunächst nur für einen Zuchteinsatz, bis zur Verhaltensüberprüfung.
- Die fehlende Verhaltensüberprüfung ist bis 31.12.2021 bei einer offiziellen ZTP oder Körveranstaltung nachzuholen.
- Es wird eine Gebühr für Mitglieder von 150.- € erhoben, die in bar bei dem Mitglied des Zuchtrichterausschusses zu entrichten ist. Für Nichtmitglieder werden keine vorl. ZTP‘s durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund
Claus-Peter Fricke
Präsident