Sonderregelungen für Champion-Anwartschaften während der Corona-Pandemie 

Liebe Mitglieder, 

da ein Ende der Corona-Pandemie aktuell nicht absehbar ist und damit verbunden möglicherweise noch weitere geplante Ausstellungen im Jahr 2021 der Pandemie zum Opfer fallen könnten, hat sich das Präsidium zu folgenden, befristeten Sonderregelungen im Hinblick auf die Anwartschaften für den Dt. Jugendchampion (Club), den Deutschen Champion (Club) sowie den Deutschen Veteranenchampion (Club) entschlossen: 

Deutscher Jugendchampion (Club) 

Bislang galt die Sonderregelung, dass für den Titel Deutscher Jugendchampion (Club), eine der drei erforderlichen Anwartschaften auch durch Altersüberschreitung in der nächsthöheren Klasse (Zwischenklasse) erworben werden konnte. Diese verwendete Anwartschaft hätte dann allerdings nicht mehr für die Erringung des Titels Deutscher Champion (Club) zur Verfügung gestanden. Neuregelung ab dem 01.01.2021 Eine in der nächsthöheren Klasse erworbene Anwartschaft, die für den Titel Deutscher Jugendchampion (Club) eingesetzt wurde, bleibt zusätzlich auch für den Titel Deutscher Champion (Club) erhalten. Diese Regelung gilt auch für bereits ernannte Deutsche Jugendchampion Club, sofern die Anwartschaften im CfBrH erworben wurden. 

Außerdem kann eine Reserveanwartschaft (Res.-CAC-J) für den Titel Deutscher Jugendchampion (Club) als volle Anwartschaft aufgewertet werden, sofern die Anwartschaften auf Ausstellungen des Clubs für Britische Hütehunde e. V. erworben wurden. 

Zusätzliches CAC bzw. CAC-J oder CAC-Vet. für BOB und BOS 

Für Ausstellungen des Club für Britische Hütehunde e.V. in 2020 und 2021 wird für BOB und BOS jeweils ein zusätzliches CAC bzw. CAC-J oder CAC-Vet. vergeben. Somit erhält ein damit ausgezeichneter Hund mit einer Ausstellung zwei Anwartschaften auf den Champion- Titel. 

Diese Sonderregelungen sind vorerst bis zum 31.12.2021 befristet und sollen die weniger gewordenen Ausstellungen unseres Clubs aufwerten und einen Ausgleich schaffen.

Mit den besten Wünschen für das neue Jahr, bleiben Sie gesund

Claus-Peter Fricke

Präsident

Der CfBrH wünscht zum dritten Advent und zur nahenden Weihnacht all seinen Mitgliedern und Freunden Gottes Segen und ein - allen Widrigkeiten zum Trotz - frohes und friedvolles Fest im engsten Kreise Ihrer Liebsten.

Aus allertiefstem Herzen wünschen wir Ihnen ein glückliches, ein besseres 2021. Uns allen im Club wünschen wir im neuen Jahr wieder die Möglichkeit, Ausstellungen, Fortbildungen und Treffen durchführen zu können. Das ist Vereinsleben, und Leben kann man ganz furchtbar schlecht digitalisieren.

So oder so werden wir auch in 2021 weiter für Sie da sein. Bleiben Sie gesund und bleiben Sie zuversichtlich! Wir gehören zusammen!

2020 12 12 Advent

Weitere Sonderregelung für vorläufige Zuchttauglichkeitsprüfungen „ZTP“ während des Lockdowns in der Corona-Pandemie 


Liebe Mitglieder, 

durch momemtanen Einschränkungen in der Corona-Pandemie können wir derzeit auch keine ZTP-Veranstaltungen durchführen. 

Wir bieten vorrübergehend folgende Sonderregelung für eine „vorläufige ZTP“ an: 

  • Der Antrag mit Namen des Hundes, Zuchtbuchnummer, Adresse und 2 komprimierten Fotos, HWT Nachweis des Hundes per Mail an die Leiterin Zuchtrichterwesen/Susanne Langhorst-de Haan
  • Diese prüft und teilt bei Freigabe einem Mitglied des Zuchtrichterausschuss unter regionaler Berücksichtigung zu.
  • Der Antragsteller setzt sich dann mit dem benannten Mitglied des Zuchtrichterausschuss zwecks zeitlicher und organisatorischer Abstimmung in Verbindung
  • Der zur Zuchttauglichkeitsprüfung anstehende Hund muss alle für die jeweilige Rasse zuchtrelevanten Gesundheitsuntersuchungen, Auswertungen und Prüfungen zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossen haben
  • Die vorläufige ZTP findet in der Regel bei einem Mitglied des Zuchtrichterausschusses unter Einhaltung der Hygienebestimmungen statt
  • Die vorläufige ZTP unter der Corona-Sonderregelung gilt zunächst nur für einen Zuchteinsatz, bis zur Verhaltensüberprüfung.
  • Die fehlende Verhaltensüberprüfung ist bis 31.12.2021 bei einer offiziellen ZTP oder Körveranstaltung nachzuholen.
  • Es wird eine Gebühr für Mitglieder von 150.- € erhoben, die in bar bei dem Mitglied des Zuchtrichterausschusses zu entrichten ist. Für Nichtmitglieder werden keine vorl. ZTP‘s durchgeführt. 

 

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund

Claus-Peter Fricke

Präsident

Sonderregelung für Wurfabnahmen während der Corona-Pandemie (aktualisiert 02.12.2020) 

Liebe Mitglieder, 

die neusten dramatischen Entwicklungen und Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zwingen uns als Rassehundezuchtverein auch bezüglich der Wurfabnahmen zum Schutz unserer Zuchtwarte und Züchter verantwortungsvolle Maßnahmen zur Vermeidung persönlicher Kontakte zu treffen. Die Gefährdung durch persönliche Kontakte werden seit heute als hoch eingestuft und sind auf das geringste zu reduzieren. Wir glauben einen vertretbaren Weg gefunden zu haben, in dem Züchter und Zuchtwart mittels elektronischer Möglichkeiten trotzdem in engem Kontakt Wurfabnahmen realisieren können. 

Folgender Ablauf: Wurfmeldung wie bisher; Zuchtwart wird zugeteilt wie bisher; Züchter nimmt Kontakt mit zugeteiltem Zuchtwart auf, ebenfalls wie bisher. Der Zuchtwart begleitet den Züchter.

  • Der Züchter stellt innerhalb der ersten drei Lebenswochen den Wurfmeldeschein aus und sendet diesen mit der Ahnentafel der Mutterhündin und dem Deckschein dem Zuchtwart zu. Die Welpen werden Foto- oder Filmdokumentiert. Der Züchter ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über eventuelle Anomalien oder Standardfehler zu machen. Der Zuchtwart kann weitere Fotos der Welpen, Mutterhündin, Umgebung usw. anfordern und kommuniziert mit dem Züchter.
  • Der Zuchtwart sendet den Wurfmeldeschein mit seiner Unterschrift Ahnentafel und Deckschein an die Zuchtbuchstelle und Wurfmeldeschein an LG Vorsitzenden.
  • Der Züchter überweist dem Zuchtwart eine Aufwandsentschädigung von 22,50 €, wie bisher, nur ohne Kilometerpauschale.
  • Der Züchter bekommt die elektronische Voransicht der Ahnentafeln, wie bisher.
  • Nach Freigabe der Ahnentafelentwürfen erhält der Zuchtwart die Originalahnentafeln.
  • Der Zuchtwart unterschreibt die Ahnentafeln nach wahrheitsgemäßen Angaben und Bilddokumentation (der Welpen, Mutterhündin, Impfausweise, Chipprotokoll usw.). Das Chipprotokoll und ggf. Gesundheitszeugnis wird vom Tierarzt unterschrieben.
  • Der Zuchtwart versendet per Einwurfeinschreiben (DIN A4 Umschlag mit Hartrücken) die unterschriebenen Ahnentafeln an den Züchter. Auch hier werden 22,50 € an den Zuchtwart überwiesen. 

Zuchtwarte versenden bei ihren eigenen Würfen den Wurfmeldeschein in Eigenverantwortung selbst und benötigen erst für die Wurfabnahme einen Zuchtwartkollegen. Das Vorgehen wird auf die verschärfte Lage der Corona-Pandemie beschränkt.

Mit den besten Wünschen für Sie und all Ihren Lieben und die Hoffnung auf ein baldiges normales und gesundes Leben

Claus-Peter Fricke

Präsident

 

Download des zusätzlich nötigen Gesundheitszeugnis 

Der CfBrH wünscht Ihnen eine friedvolle Adventszeit.

2020 12 Advent

 

   
© Club für Britische Hütehunde e.V.
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.