Deutscher Champion (CfBrH) (Stand: 20. Juli 2017)

Ein Hund kann den Titel „Deutscher Champion (Club)“ nur einmal und nur von einem – die jeweilige Rasse betreuenden – Verein verliehen bekommen.

Der vom CfBrH vergebene Titel „Deutscher Champion (CfBrH)“ kann nur durch mindestens fünf Anwartschaften unter drei verschiedenen Zuchtrichtern errungen werden.

Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten liegen.

Die erworbenen Anwartschaften anderer Vereine sind anzuerkennen, wobei jedoch die Mehrheit der Anwartschaften beim CfBrH errungen worden sein muss.

Die Anwartschaften werden in der Zwischenklasse, Offenen Klasse und Championklasse, sowie in der und Gebrauchshundklasse (nur für Border Collie) vergeben, wobei der Hund mit „Vorzüglich 1“ bewertet worden sein muss. Die Reserve-Anwartschaft kann nur an einen mit „Vorzüglich 2“ bewerteten Hund vergeben werden.

Nach Erhalt der letzten Anwartschaft sind dem Leiter für das Ausstellungswesen des CfBrH die Unterlagen zur Bestätigung des Titels einzureichen:

  • fünf Kopien des Richterberichtsformulars mit Vermerk der vergebenen Anwartschaften auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen oder Sonderschauen des CfBrH

  • eine Kopie der Ahnentafel des betreffenden Hundes

  • Kopie des Überweisungsbeleges der Gebühr für die Championbestätigung des CfBrH nach der z.Zt. gültigen Gebührenordnung

    Richterberichte mit Vermerk der vergebenen Anwartschaften die nicht ordnungsgemäß ausgefüllt und vom amtierenden Richter unterschrieben wurden, werden nicht anerkannt.

 

Deutscher Jugendchampion (CfBrH) (Stand: 20. Juli 2017)

Ein Hund kann den Titel „Deutscher Jugendchampion (Club)“ nur einmal und nur von einem – die jeweilige Rasse betreuenden – Verein verliehen bekommen.

Der vom CfBrH vergebene Titel „Deutscher Jugendchampion (CfBrH)“ kann nur durch mindestens drei Anwartschaften unter zwei verschiedenen Zuchtrichtern errungen werden.

Die erworbenen Anwartschaften anderer Vereine sind anzuerkennen, wobei jedoch die Mehrheit der Anwartschaften beim CfBrH errungen worden sein muss.

Die Anwartschaft kann nur an einen mit „Vorzüglich 1“ bewerteten Hund in der Jugendklasse vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann nur an einen mit „Vorzüglich 2“ bewerteten Hund vergeben werden. Ein Reserve-CAC-J wird aufgewertet, wenn der Hund, der das CAC-J bekommen hat, bereits die Bedingungen zum Deutschen Jugendchampion (Club) am Tage vor der Ausstellung erfüllt hat.

Innerhalb drei Wochen nach Erhalt der letzten Anwartschaft sind dem Leiter für das Ausstellungswesen des CfBrH die Unterlagen zur Bestätigung des Titels einzureichen:

  • drei Kopien des Richterberichtsformulars mit Vermerk der vergebenen Anwartschaften auf termingeschützten Spezial-Rassehunde-Ausstellungen oder Sonderschauen des CfBrH

  • eine Kopie der Ahnentafel des betreffenden Hundes

  • Kopie des Überweisungsbeleges der Gebühr für die Championbestätigung des CfBrH nach der z.Zt. gültigen Gebührenordnung

    Richterberichtsformulare mit Vermerk der vergebenen Anwartschaften die nicht ordnungsgemäß ausgefüllt und vom amtierenden Richter unterschrieben wurden, werden nicht anerkannt.

    Eine Änderung auf Anwartschaftsdokumenten darf nur vom Leiter für das Ausstellungswesen des CfBrH vorgenommen werden. Dieses muss auf dem Dokument vermerkt sein.

    Die Bestätigung und die Urkunde werden vom Leiter für das Ausstellungswesen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen verschickt.

    Sollte ohne nachgewiesenen Grund die Zeit von drei Wochen überschritten werden, so wird das letzte CAC-J aberkannt.

 

Deutscher Veteranenchampion (CfBrH) (Stand: 20. Juli 2017)

Ein Hund kann den Titel „Deutscher Veteranenchampion (Club)“ nur einmal und nur von einem – die jeweilige Rasse betreuenden – Verein verliehen bekommen.

Der vom CfBrH vergebene Titel „Deutscher Veteranenchampion (CfBrH)“ kann nur durch mindestens drei Anwartschaften unter zwei verschiedenen Zuchtrichtern errungen werden.

Die erworbenen Anwartschaften anderer Vereine sind anzuerkennen, vobei jedoch die Mehrheit der Anwartschaften beim CfBrH errungen worden sein muss.

Die Anwartschaft kann nur an einen mit „Platz 1“ bewerteten Hund in der Veteranenklasse vergeben werden.

Die Reserve-Anwartschaft bekommt der zweitplatzierte Veteran. Ein Reserve-CAC-Vet. wird aufgewertet, wenn der Hund, der das CAC-Vet. bekommen hat, bereits die Bedingungen zum Deutschen Veteranenchampion (Club) am Tage vor der Ausstellung erfüllt hat.

Der Titel Deutscher Veteranenchampion (CfBrH) berechtigt nicht zur Meldung in der Siegerklasse.

Nach Erhalt der letzten Anwartschaft sind dem Leiter für das Ausstellungswesen des CfBrH die Unterlagen zur Bestätigung des Titels einzureichen:

  • drei Kopien des Richterberichtsformulars mit Vermerk der vergebenen Anwartschaften auf termingeschützten Spezial-Rassehunde-Ausstellungen oder Sonderschauen des CfBrH

  • eine Kopie der Ahnentafel des betreffenden Hundes

  • Kopie des Überweisungsbeleges der Gebühr für die Championbestätigung des CfBrH nach der z.Zt. gültigen Gebührenordnung

    Kopien des Richterberichtsformulars mit Vermerk der vergebenen Anwartschaften die nicht ordnungsgemäß ausgefüllt und vom amtierenden Richter unterschrieben wurden, werden nicht anerkannt.

    Eine Änderung auf Anwartschaftsdokumenten darf nur vom Leiter für das Ausstellungswesen des CfBrH vorgenommen werden. Dieses muss auf dem Richterbericht vermerkt sein.

    Die Bestätigung und die Urkunde werden vom Leiter für das Ausstellungswesen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen verschickt.

     

 

Internationaler- Schönheits- Champion (für Border Collie) (Stand: 20. Juli 2017)

Für die Anerkennung des Titels „Internationaler-Schönheits-Champion“ ist für die Rasse Border Collie neben den geforderten Anwartschaften eine bestätigte Arbeitsprüfung erforderlich.

Die Arbeitsprüfung ergibt sich aus § 19.6 der Ausstellungsordnung des CfBrH.

Die Bestätigung ist dem Antrag auf Zuerkennung des Titels „Internationaler-Schönheits- Champion“ in Kopie beizufügen

   
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