Deutscher Champion (CfBrH) (Stand: 01.01.2024)
Ein Hund kann den Titel „Deutscher Champion (Club)“ von allen – die jeweilige Rasse betreuenden – Vereinen verliehen bekommen.
Der vom CfBrH vergebene Titel „Deutscher Champion (CfBrH)“ kann nur durch mindestens fünf Anwartschaften unter drei verschiedenen VDH-/FCI-Zuchtrichtern errungen werden.
Die erworbenen Anwartschaften anderer VDH-Vereine sind anzuerkennen, wobei jedoch die Mehrheit der Anwartschaften beim CfBrH errungen worden sein muss.
Nach Erhalt der letzten Anwartschaft sind dem Leiter Ausstellungswesen des CfBrH die Unterlagen zur Bestätigung des Titels einzureichen:
- Kopien der fünf Richterberichte mit Vermerk der vergebenen Anwartschaften auf Spezial-Rassehunde-Ausstellungen oder Sonderschauen des CfBrH bzw. einer seiner Kollegialvereine
- eine Kopie der Ahnentafel des betreffenden Hundes
- Gebühr für die Championbestätigung des CfBrH nach der z.Zt. gültigen Gebührenordnung
Richterberichtsformulare mit Vermerk der vergebenen Anwartschaften, die nicht ordnungsgemäß ausgefüllt wurden, werden nicht anerkannt.
Eine Änderung auf Anwartschaftsdokumenten darf nur vom Leiter Ausstellungswesen des CfBrH vorgenommen werden. Dieses muss auf dem Dokument vermerkt sein.
Die Bestätigung und die Urkunde werden vom Leiter Ausstellungswesen des CfBrH nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen verschickt.
Deutscher Jugendchampion (CfBrH) (Stand: 01.01.2024)
Ein Hund kann den Titel „Deutscher Jugendchampion (Club)“ von allen – die jeweilige Rasse betreuenden – Vereinen verliehen bekommen.
Der vom CfBrH vergebene Titel „Deutscher Jugendchampion (CfBrH)“ kann nur durch mindestens drei Anwartschaften unter zwei verschiedenen VDH-/FCI-Zuchtrichtern errungen werden.
Die erworbenen Anwartschaften anderer VDH-Vereine sind anzuerkennen, wobei jedoch die Mehrheit der Anwartschaften beim CfBrH errungen worden sein muss.
Die Anwartschaft kann nur an einen mit „Vorzüglich 1“ bewerteten Hund in der Jugendklasse vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann nur an einen mit „Vorzüglich 2“ bewerteten Hund vergeben werden. Ein Reserve-CAC-J wird aufgewertet, wenn der Hund, der das CAC-J bekommen hat, bereits die Bedingungen zum Deutschen Jugendchampion (Club) am Tage vor der Ausstellung erfüllt hat.
Der Titel Deutscher Jugendchampion (CfBrH) berechtigt nicht zur Meldung in der Championklasse, jedoch besteht der Anspruch, dass dieser Titel in den Clubunterlagen geführt wird.
Innerhalb drei Wochen nach Erhalt der letzten Anwartschaft sind dem Leiter Ausstellungswesen des CfBrH die Unterlagen zur Bestätigung des Titels einzureichen:
- Kopien der drei Richterberichte mit Vermerk der vergebenen Anwartschaften auf termingeschützten Spezial-Rassehunde-Ausstellungen oder Sonderschauen des CfBrH bzw. einer seiner Kollegialvereine
- eine Kopie der Ahnentafel des betreffenden Hundes
- Gebühr für die Championbestätigung des CfBrH nach der z.Zt. gültigen Gebührenordnung
Richterberichtsformulare mit Vermerkt der vergebenen Anwartschaften, die nicht ordnungsgemäß ausgefüllt wurden, werden nicht anerkannt.
Eine Änderung auf Anwartschaftsdokumenten darf nur vom Leiter Ausstellungswesen des CfBrH vorgenommen werden. Dieses muss auf dem Dokument vermerkt sein.
Die Bestätigung und die Urkunde werden vom Leiter Ausstellungswesen des CfBrH nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen verschickt.
Sollte ohne nachgewiesenen Grund die Zeit von drei Wochen überschritten werden, so wird das letzte CAC-J aberkannt.
Deutscher Veteranenchampion (CfBrH) (Stand: 01.01.2024)
Ein Hund kann den Titel „Deutscher Veteranenchampion (Club)“ von allen – die jeweilige Rasse betreuenden – Vereinen verliehen bekommen.
Der vom CfBrH vergebene Titel „Deutscher Veteranenchampion (CfBrH)“ kann nur durch mindestens drei Anwartschaften unter zwei verschiedenen VDH-/FCI-Zuchtrichtern errungen werden.
Die erworbenen Anwartschaften VDH-Vereine sind anzuerkennen, wobei jedoch die Mehrheit der Anwartschaften beim CfBrH errungen worden sein muss.
Die Anwartschaft kann nur an einen mit „V1“ bewerteten Hund in der Veteranenklasse vergeben werden.
Die Reserve-Anwartschaft bekommt der zweitplatzierte Veteran. Ein Reserve-CAC-Vet. wird aufgewertet, wenn der Hund, der das CAC-Vet. bekommen hat, bereits die Bedingungen zum Deutschen Veteranenchampion (Club) am Tage vor der Ausstellung erfüllt hat.
Der Titel Deutscher Veteranenchampion (CfBrH) berechtigt nicht zur Meldung in der Siegerklasse.
Nach Erhalt der letzten Anwartschaft sind dem Leiter Ausstellungswesen des CfBrH die Unterlagen zur Bestätigung des Titels einzureichen:
- Kopien der drei Richterberichte mit Vermerk der vergebenen Anwartschaften auf termingeschützten Spezial-Rassehunde-Ausstellungen oder Sonderschauen des CfBrH bzw. einer seiner Kollegialvereine
- eine Kopie der Ahnentafel des betreffenden Hundes
- Gebühr für die Championbestätigung des CfBrH nach der z.Zt. gültigen Gebührenordnung
Richterberichtsformulare mit Vermerk der vergebenen Anwartschaften, die nicht ordnungsgemäß ausgefüllt wurden, werden nicht anerkannt.
Eine Änderung auf Anwartschaftsdokumenten darf nur vom Leiter Ausstellungswesen des CfBrH vorgenommen werden. Dieses muss auf dem Richterbericht vermerkt sein.
Die Bestätigung und die Urkunde werden vom Leiter Ausstellungswesen des CfBrH nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen verschickt.
Internationaler- Schönheits- Champion (für Border Collie) (Stand: 01.01.2024)
Für die Anerkennung des Titels „Internationaler-Schönheits-Champion“ ist für die Rasse Border Collie neben den geforderten Anwartschaften eine bestätigte Arbeitsprüfung erforderlich.
Die Arbeitsprüfung ergibt sich aus § 19.6 der Ausstellungsordnung des CfBrH.
Die Bestätigung ist dem Antrag auf Zuerkennung des Titels „Internationaler-Schönheits- Champion“ in Kopie beizufügen