Achtung! Aus gegebenem Anlass:
Personen, die in einem vom VDH u. der FCI nicht anerkannten Verein züchten, sind von der Mitgliedschaft im CfBrH ausgeschlossen!
Darüberhinaus gilt laut Zuchtordnung Paragraph 11, (5): „Züchter, deren Zwingerschutz beim CfBrH eingetragen ist und mit ihnen in Hausgemeinschaft lebende Personen MÜSSEN ihre Welpen aller Rassen, die der Club betreut, grundsätzlich in das Zuchtbuch des CfBrH eintragen lassen...“
 
Sarah Boyd, Leiterin Öffentlichkeitsarbeit
   
© Club für Britische Hütehunde e.V.
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