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Hier geht es zur Petition "Tierschutzgesetz bedroht Rassehundezucht"
der kontrollierten Hundezucht in Deutschland
Massive Förderung des illegalen Welpenhandels
Am 05./06. Juni 2022 soll in Neumünster wieder die Internationale Rassehunde-Ausstellung „Neumünster wedelt“ durchgeführt werden.
Aufgrund der seit Beginn 2022 in Kraft getretenen neuen Tierschutzverordnung des Bundes hat das Veterinäramt Neumünster einen Erlass einer tierschutzrechtlichen Ordnungsverfügung zur Kontrolle von Qualzuchtmerkmalen beim Einlass zur Internationalen Hundeausstellung in Neumünster (25 Seiten umfassend) ausgearbeitet. Diese Ordnungsverfügung macht es Hundebesitzern fast unmöglich, ihren Hund auf die Ausstellung zu bringen, obwohl sie nachweislich gesunde Hunde haben. Andere Veterinärämter in den verschiedenen Bundesländern Deutschlands haben für die dort geplanten Hundeausstellungen ähnliche Ordnungsverfügungen erlassen.
Es werden Rassen und Farben ganz verboten, obwohl diese Hunde laut vorliegenden Gutachten völlig gesund sind. Von anderen Hundebesitzern wird verlangt, ein Gutachten von einem Fachtierarzt für Kleintiere oder einem Fachtierarzt für Innere Medizin der Kleintiere persönlich unterschrieben vorzulegen, dass der Hund frei von verdeckten funktionellen Einschränkungen oder Defekten und falls bereits in der Zucht verwendet, dass das Tier noch keine Nachkommen mit einer solchen funktionellen Einschränkung oder Defekten hatte/ist, usw., usw.
Aus dem Erlass zitiert: „Es besteht die konkrete Gefahr, dass im Rahmen der Ausstellung Hunde ohne behördliches Eingreifen in großer Zahl mit Qualzuchtmerkmalen ausgestellt werden. Die Anordnung ist daher erforderlich. Sie ist darüber hinaus auch verhältnismäßig im engeren Sinne, um eine weitere Zurschaustellung von defektbelasteten Tieren zu verhindern und damit gleichzeitig dem Zweck des Ausstellungsverboten zu genügen, nämlich die Bedarfsweckung durch Beispiele und damit bedarfsangepasste Zucht der Tiere zu verringern (vergl. Pressemeldung des BMEL vom 31.11.2021 zu § 10 TierSch-HuV.“
In dem Erlass aufgeführte Qualzuchtmerkmale stehen erbliche Erkrankungen und Defekte, die längst ausgemerzt sind, die aber in Studien aus den zwanziger, dreißiger bzw. sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts stammen.
In den Zuchtdatenbanken der einzelnen VDH-Vereine sind alle für die jeweilige Rasse relevanten Untersuchungsergebnisse auf erbliche Krankheiten schon seit Jahren dokumentiert. Das wurde weder bei der Verfassung des Gesetzes noch jetzt bei der Umsetzung durch Veterinärämter berücksichtigt.
Wenn dieser Erlass des Veterinäramtes Neumünster so bestehen bleibt und von anderen Veterinärämtern übernommen wird, ist das das absehbare Ende einer kontrollierten Hundezucht in Deutschland. Weder der VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) noch einzelne Rassehunde-Zuchtvereine werden ihre Arbeit weiter fortsetzen können.
Ausstellungen sind ein wichtiges Kriterium für die Hundezucht. Durch die Auflagen werden aber die Hundebesitzer ihre Hunde nicht mehr ausstellen.
Es ist absehbar, dass sich in kürzester Zeit jeder Verein aufgelöst haben wird. Dann wird es nur noch Züchter geben, die ohne Kontrolle in Deutschland Hunde züchten.
Dafür wird es aber einen ungeahnten Anstieg des illegalen Welpenhandels geben, der sich jeder Kontrolle entzieht. Schon jetzt würden bei statistischen Erhebungen bei den Tierärzten die Ergebnisse so aussehen, dass 98 – 99 % der Hunde, die diese Qualzuchtmerkmale aufweisen, aus illegalen Zuchten stammen, deren Herkunft nicht zu ermitteln ist.
Nicht nur die kontrollierte Zucht von Hunden wird so vernichtet, sondern es wird auch ungeahnte Auswirkungen auf den Hundesport haben. Seit einigen Jahren hat sich die Hundesportart „Agility“ derart etabliert, dass man mit Fug und Recht behaupten kann, es gibt doppelt oder mehr Leute, die Hundesport betreiben als Leute, die Pferdesport ausüben.
Gerade im Sport aber sind z.B. die Hunderassen, die schnell und clever sind, besonders beliebt wie z.B. der Border Collie und der Sheltie und hier besonders die Hunde mit der angeblichen „Qualzucht-Farbe“ merle, da diese regelmäßig die besten Ergebnisse erzielen, einwandfrei gesund und langlebig sind.
Leider hat weder die Hundezucht noch der Hundesport eine Lobby, weil es ja „nur“ das Hobby der nicht so finanzkräftigen Leute ist.
Hier wurde vom Gesetzgeber ein Gesetz geschaffen, dass das Gegenteil dessen bewirkt, was es eigentlich bezwecken sollte. Vor 20 Jahren schon wurde immer für ein Heimtierschutzgesetz plädiert, dass die Kennzeichnung aller Heimtiere gefordert hat, damit die Herkunft einwandfrei ermittelt und diese Züchter zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Dann würde auch der illegale Welpenhandel massiv eingedämmt werden können.
Erika Heintz
Vizepräsidentin des Club für Britische Hütehunde e.V.
Mitglied im VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) und der FCI (Fédération Cynologique Internatinale)
Schulstr. 31,22929 Hamfelde Tel. 04154/2221 Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für die vom 27. - 29.05.2022 stattfindende Ausstellung des VDH in Dortmund (Europasieger und Frühjahrssieger) ist hier der Donwload für ein entsprechendes Gesundheitszeugnis je Hund.
Sehr geehrte Mitglieder,
hiermit möchten wir Ihnen den aktuellen Sachstand zum Thema Tierschutzhundeverordnung mitteilen. Wie Sie sicherlich alle mitbekommen haben, gibt es hier intensiven Gesprächsbedarf, dem sowohl die Rassehundevereine als auch hier speziell der VDH nachkommt. Zu Ihrer Information daher ein Rundschreiben des VDH vom 19.04.2022 zu diesem Thema.
VDH Rundschreiben zur Tierschutzhundeverordnung - aktueller Stand
Wichtiger Hinweis: Die für den 22.04.2022 geplante Mitgliederversammlung fällt aus.
Ein neuer Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.