Weitere Sonderregelung für vorläufige Zuchttauglichkeitsprüfungen „ZTP“ während des Lockdowns in der Corona-Pandemie 


Liebe Mitglieder, 

durch momemtanen Einschränkungen in der Corona-Pandemie können wir derzeit auch keine ZTP-Veranstaltungen durchführen. 

Wir bieten vorrübergehend folgende Sonderregelung für eine „vorläufige ZTP“ an: 

  • Der Antrag mit Namen des Hundes, Zuchtbuchnummer, Adresse und 2 komprimierten Fotos, HWT Nachweis des Hundes per Mail an die Leiterin Zuchtrichterwesen/Susanne Langhorst-de Haan
  • Diese prüft und teilt bei Freigabe einem Mitglied des Zuchtrichterausschuss unter regionaler Berücksichtigung zu.
  • Der Antragsteller setzt sich dann mit dem benannten Mitglied des Zuchtrichterausschuss zwecks zeitlicher und organisatorischer Abstimmung in Verbindung
  • Der zur Zuchttauglichkeitsprüfung anstehende Hund muss alle für die jeweilige Rasse zuchtrelevanten Gesundheitsuntersuchungen, Auswertungen und Prüfungen zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossen haben
  • Die vorläufige ZTP findet in der Regel bei einem Mitglied des Zuchtrichterausschusses unter Einhaltung der Hygienebestimmungen statt
  • Die vorläufige ZTP unter der Corona-Sonderregelung gilt zunächst nur für einen Zuchteinsatz, bis zur Verhaltensüberprüfung.
  • Die fehlende Verhaltensüberprüfung ist bis 31.12.2021 bei einer offiziellen ZTP oder Körveranstaltung nachzuholen.
  • Es wird eine Gebühr für Mitglieder von 150.- € erhoben, die in bar bei dem Mitglied des Zuchtrichterausschusses zu entrichten ist. Für Nichtmitglieder werden keine vorl. ZTP‘s durchgeführt. 

 

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund

Claus-Peter Fricke

Präsident

Sonderregelung für Wurfabnahmen während der Corona-Pandemie (aktualisiert 02.12.2020) 

Liebe Mitglieder, 

die neusten dramatischen Entwicklungen und Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zwingen uns als Rassehundezuchtverein auch bezüglich der Wurfabnahmen zum Schutz unserer Zuchtwarte und Züchter verantwortungsvolle Maßnahmen zur Vermeidung persönlicher Kontakte zu treffen. Die Gefährdung durch persönliche Kontakte werden seit heute als hoch eingestuft und sind auf das geringste zu reduzieren. Wir glauben einen vertretbaren Weg gefunden zu haben, in dem Züchter und Zuchtwart mittels elektronischer Möglichkeiten trotzdem in engem Kontakt Wurfabnahmen realisieren können. 

Folgender Ablauf: Wurfmeldung wie bisher; Zuchtwart wird zugeteilt wie bisher; Züchter nimmt Kontakt mit zugeteiltem Zuchtwart auf, ebenfalls wie bisher. Der Zuchtwart begleitet den Züchter.

  • Der Züchter stellt innerhalb der ersten drei Lebenswochen den Wurfmeldeschein aus und sendet diesen mit der Ahnentafel der Mutterhündin und dem Deckschein dem Zuchtwart zu. Die Welpen werden Foto- oder Filmdokumentiert. Der Züchter ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über eventuelle Anomalien oder Standardfehler zu machen. Der Zuchtwart kann weitere Fotos der Welpen, Mutterhündin, Umgebung usw. anfordern und kommuniziert mit dem Züchter.
  • Der Zuchtwart sendet den Wurfmeldeschein mit seiner Unterschrift Ahnentafel und Deckschein an die Zuchtbuchstelle und Wurfmeldeschein an LG Vorsitzenden.
  • Der Züchter überweist dem Zuchtwart eine Aufwandsentschädigung von 22,50 €, wie bisher, nur ohne Kilometerpauschale.
  • Der Züchter bekommt die elektronische Voransicht der Ahnentafeln, wie bisher.
  • Nach Freigabe der Ahnentafelentwürfen erhält der Zuchtwart die Originalahnentafeln.
  • Der Zuchtwart unterschreibt die Ahnentafeln nach wahrheitsgemäßen Angaben und Bilddokumentation (der Welpen, Mutterhündin, Impfausweise, Chipprotokoll usw.). Das Chipprotokoll und ggf. Gesundheitszeugnis wird vom Tierarzt unterschrieben.
  • Der Zuchtwart versendet per Einwurfeinschreiben (DIN A4 Umschlag mit Hartrücken) die unterschriebenen Ahnentafeln an den Züchter. Auch hier werden 22,50 € an den Zuchtwart überwiesen. 

Zuchtwarte versenden bei ihren eigenen Würfen den Wurfmeldeschein in Eigenverantwortung selbst und benötigen erst für die Wurfabnahme einen Zuchtwartkollegen. Das Vorgehen wird auf die verschärfte Lage der Corona-Pandemie beschränkt.

Mit den besten Wünschen für Sie und all Ihren Lieben und die Hoffnung auf ein baldiges normales und gesundes Leben

Claus-Peter Fricke

Präsident

 

Download des zusätzlich nötigen Gesundheitszeugnis 

Der CfBrH wünscht Ihnen eine friedvolle Adventszeit.

2020 12 Advent

 

Weitere Sonderregelung für vorläufige Einzelkörungen ohne, bzw. mit nur einer Ausstellungsbewertung während des Lockdowns in der Corona-Pandemie


Liebe Mitglieder,
da wir auch weiterhin erhebliche Einschränkungen bezüglich der Durchführung von Ausstellungen und Körveranstaltungen während der Corona-Pandemie haben, wollen wir auch unsere Sonderregelungen für Körungen erweitern. Zum einen wollen wir selbstverständlich den Nachwuchshunden ermöglichen in die Zucht zu kommen, zum anderen dürfen wir aber auch keine Abstriche am Qualitätsstandard akzeptieren. Einzelkörungen sollten auch weiterhin die Ausnahme bleiben.

Wir bieten folgende Sonderregelung für eine „vorläufige Einzelkörung“ an:


  • Der Antrag mit Namen des Hundes, Zuchtbuchnummer, Adresse und 2 komprimierten Fotos des Hundes per Mail an die Leiterin Zuchtrichterwesen/Susanne Langhorst-de Haan

  • Diese prüft und teilt bei Freigabe einen Körmeister unter regionaler Berücksichtigung 
mit
  • 
Der Antragsteller setzt sich dann mit dem benannten Körmeister zwecks zeitlicher und 
organisatorischer Abstimmung in Verbindung
  • 
Der zu körende Hund muss alle für die jeweilige Rasse zuchtrelevanten Gesundheitsuntersuchungen und Auswertungen zum Zeitpunkt der Antragstellung abgeschlossen 
haben
  • Die vorläufige Einzelkörung findet in der Regel bei dem Körmeister unter Einhaltung 
der Hygienebestimmungen statt.

  • Die vorläufige Einzelkörung unter Corona-Sonderregelung gilt zunächst nur für einen 
Zuchteinsatz. Für Rüden besteht die Möglichkeit, eine weitere Zuchtverwendung bei 
der Leiterin Zuchtrichterwesen zu beantragen.

  • Die fehlenden Ausstellungsbewertungen sowie die Verhaltensüberprüfung sind für 
Hündinnen bis spätestens 31.12.2022 und für Rüden bis 31.12.2021 nachzuholen.

  • Es wird eine Gebühr für Mitglieder von 50.- € erhoben, die in bar bei dem Körmeister 
zu entrichten ist. Für Nichtmitglieder werden keine vorl. Einzelkörungen durchgeführt.


Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund

Claus-Peter Fricke

Präsident

 

Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die grundsätzlichen Vorausetzungen zur Körung, die Sie der Übersichtstabelle für Körungen entnehmen können.

   
© Club für Britische Hütehunde e.V.
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