Gestern (14.10.2024) war eine weitere öffentliche Debatte bzw. Anhörung im Bundestag zum neuen Tierschutzgesetz.

Lesen Sie hier einen Kurzkommentar zu den maßgeblichen Bestimmungen der TierSchG-Novelle im Bereich Zucht / Rassehundezucht (Entwurfsstand: 14.10.2024)

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oder direkt zur Stellungnahme: https://meingesunderrassehund.de/wp-content/uploads/2024/10/Kommentar-zur-Anhoerung-2.-1.pdf

Tierhaltung muss in Deutschland eine Zukunft haben

Neues Tierschutzgesetz schafft zusätzliche Bürokratie, aber keinen Nutzen

Im Deutschen Bundestag fand am Montagabend eine Sachverständigenanhörung zur Novelle des Tierschutzgesetzes statt. Dazu erklären der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann, und die zuständige Berichterstatterin Astrid Damerow: 

Stegemann: „Der Gesetzentwurf führt in dieser Form nur dazu, dass die Tierhaltung in Deutschland sukzessive abgeschafft wird. Das scheint auch das vorrangige Ziel von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir zu sein. Ein effektiver und zielführender Tierschutz funktioniert im EU-Binnenmarkt aber nur in einem gemeinsamen Rechtsrahmen. Der Gesetzentwurf ist daher praxisfern und handwerklich besonders schlecht gemacht. Das zeigten die Äußerungen der Sachverständigen deutlich.“

Damerow: „Eine Überarbeitung unseres sehr guten Tierschutzgesetzes muss einen spürbaren Mehrwert für das Wohl unserer Heim-, Wild- und Nutztiere haben. Der aktuelle Entwurf indes schafft nicht nur unverhältnismäßig viel Bürokratie und Rechtsunsicherheiten, sondern ist auch von Misstrauen gegenüber den vielen tausend verantwortungsvollen Tierhalterinnen und Tierhaltern im Land geprägt. Die Regelungen sind bestenfalls gut gemeint, oft aber praxisfern und führen nicht zu mehr Tierschutz. Maßnahmen zum Beispiel im Bereich des sogenannten Qualzuchtparagrafen führen letztlich sogar zu mehr Tierleid, anstatt es zu verhindern. Nach der Anhörung der Sachverständigen sehen wir uns in unserer ablehnenden Haltung gegenüber diesem mangelhaften Gesetzentwurf bestätigt.“

 

Quelle: CDU/CSU

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wie auch im Clubreport bereits erwähnt, möchte ich Sie herzlich zur Teilnahme an einer anonymen Umfrage einladen. Ihre ehrlichen Rückmeldungen sind für uns von großer Bedeutung.

Die Teilnahme an der Umfrage ist bis zum 30.11.2024 möglich

Wir möchten mehr über Ihre aktuellen Erfahrungen und Wünsche im Bereich Sport und Ausbildung erfahren. Ihre Antworten helfen uns, ein detailliertes Bild des Ist-Zustands zu gewinnen und zukünftige Verbesserungen gezielt und effektiv umzusetzen.

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Kirstin Piert

Ausbildungswesen

 

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Pressemeldung vom 8.10.2024 - Welthundetag am 10. Oktober 2024

 

Dackelverbot durch die Hintertür

Am Welthundetag feiern wir eines der beliebtesten Haustiere: Der Hund bereichert das Leben der Menschen. Allein in Deutschland leben 10,5 Millionen Hunde, die zweitgrößte Hundepopulation in Europa. Sei es als Familien- oder Diensthund – Hunde sind wichtige Sozialpartner in unserer Gesellschaft und übernehmen als Polizei-, Rettungs- oder Assistenzhunde vielfältige Aufgaben.

Qualzuchten bei Hunden

Aktuell wird in Deutschland das Thema Qualzucht bei Hunden intensiv diskutiert. Der Hintergrund dieser Diskussion ist ernst: Tatsächlich wurden und werden Hunde gezüchtet, die aufgrund von Erbkrankheiten und falscher Zuchtauswahlkriterien krank sind und leiden müssen. Diese stammen mit überwältigenden Mehrheit nicht aus der kontrollierten Rassehundezucht, sondern von „Vermehrerstationen“ aus dem In- und Ausland. 

Die Hobby-Züchter im Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), dem Dachverband für Hundezucht- und Sportvereine, wollen die erhöhte Nachfrage nach diesen Hunden nicht bedienen. Im Vordergrund stehen vielmehr die verantwortungsvolle Zucht und die Verbesserung der Tiergesundheit innerhalb aller Hunderassen. Im VDH nimmt die Zahl problematischer Hunde aus Trendrassen aufgrund verschärfter Zuchtmaßnahmen seit Jahren ab, während außerhalb des VDH eine steigende Verbreitung von Hunden mit sogenannten Qualzuchtmerkmalen zu beobachten ist. So wird z.B. die Französische Bulldogge beim Heimtierregister Tasso auf Platz 4 der beliebtesten Hunderassen geführt, aus der kontrollierten Zucht des VDH stammen lediglich ca. 2 % der Hunde in Deutschland. 

Dackelverbot durch die Hintertür

Mit der Tierschutz-Hundeverordnung und dem geplanten neuen Tierschutzgesetz wollen Politik und Behörden Qualzuchten mit verschiedenen Maßnahmen bekämpfen. Manche Regelungen fordern für normalgesunde Hunde belastende Untersuchungen wie MRT in Narkose als Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen. Die Durchführung solcher Untersuchungen ohne eine vernünftige tierärztliche Indikation ist tierschutzwidrig. Auch wenn Rasseverbote von Vertretern der Bundesregierung und Politikern öffentlich immer wieder dementiert werden, sehen viele behördliche Auflagen genau diese vor. Die Verbote erfolgen dabei durch die “Hintertür”: Die Rassen werden nicht explizit genannt. Stattdessen werden willkürlich genetische Merkmale als Qualzuchtmerkmale festgelegt, die jeder oder fast jeder Hund bestimmter Rassen trägt, ohne dass diese tatsächlich zu einer feststellbaren Erkrankung der Hunde führen.

Die Verbote betreffen beispielsweise alle Boston Terrier, Französischen Bulldoggen, mehr als 95 % aller Dackel und Cocker Spaniel. Weitere stark betroffene Rassen, von denen zahlreiche Hunde allein anhand genetischer Merkmale ausgeschlossen werden sollen, sind der Deutsche Schäferhund, der Collie, der Australian Shepherd und viele mehr.

Kranke Welpen aus dem Ausland

Die pauschalen Verbote und massiven Einschränkungen werden dazu führen, dass es künftig keine kontrollierte Zucht für diese Hunderassen in Deutschland mehr geben wird. Außerhalb des VDH und seiner strengen Zuchtbestimmungen und -kontrollen werden dann vor allem Vermehrer und Importe aus dem Ausland die Nachfrage nach diesen Hunden bedienen. Dort herrschen deutlich niedrigere bzw. keinerlei Tierschutzstandards, so dass noch mehr kranke Tiere nach Deutschland gebracht werden. Die Zahl der Hunde mit Qualzuchtmerkmalen wird erheblich zunehmen. Hier geht Tierschutz in die falsche Richtung.

Merkmale, die bei Hunden zu Schmerzen und Leiden führen können, müssen mit modernen Zuchtprogrammen ausgeschlossen werden. Dies ist mit verhältnismäßigen und praxistauglichen Maßnahmen sicherzustellen. VDH-Präsident Prof. Dr. Peter Friedrich fordert daher: „Seriöse Züchter müssen gestärkt und ihre verantwortungsvolle Arbeit deutlich gemacht werden. Verbote oder Belastungen gesunder Hunde oder ganzer Hunderassen, ausschließlich anhand genetischer Merkmale, sind nicht gerechtfertigt und müssen unterbleiben.“

 

Ansprechpartnerin:

VDH
Vanessa Enge
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel.: 02 31 / 5 65 00-23
www.vdh.de 

 

GUT GEMEINT

Am Donnerstag, den 26.9. debattiert der Deutsche Bundestag in erster Lesung die von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) verantwortete Novelle des Tierschutzgesetzes. Träte das Gesetz so in Kraft, bedeutete es das Ende der Rassehundezucht in Deutschland.

Neu ist eine Liste 18 so genannter Qualzuchtmerkmale, bei deren Feststellung, die Veterinärämter weitreichende Kompetenzen bekommen, dagegen vorzugehen. „Niemand hat einen Einwand gegen das Bemühen, Vermehrern das Handwerk zu legen, denen die Gesundheit der Tiere, die sie verkaufen vollkommen gleichgültig ist und die nur aufs schnelle Geld aus sind“, erklärt Sarah Boyd, Leiterin Öffentlichkeitsarbeit, Club für Britische Hütehunde.

 

„Der Gesetzentwurf erreicht diese Vermehrer aber gar nicht, sondern betrachtet die eingetragenen Züchter als Gegner. Züchter, die bereit sind, sich Zuchtordnungen und Zuchtkontrollen ihrer Vereine sowie des VDH zu unterwerfen. Da Qualzuchtmerkmale Qualzucht voraussetzen, rückt der Gesetzentwurf ordentliche Züchter sogar in die Nähe von Straftätern.“

„Bundesminister Özdemir und das BMEL“, so Frau Boyd weiter, „haben die Chance verstreichen lassen, Züchter und Zuchtvereine als Partner in die Pflicht zu nehmen. So ist der Entwurf bestenfalls gut gemeint, denn er baut hauptsächlich auf eine Folge von Verboten und Drohungen.“

Ganze 45 Minuten hat der Bundestag für diese wichtige Debatte anberaumt. „Die entscheidenden Dinge werden wie immer in den Ausschüssen laufen“, weiß auch Frau Boyd „Wir haben sie deshalb bereits mit Informationen versehen, wie der Gesetzentwurf sein Ziel effektiver, um nicht zu sagen überhaupt  erreichen kann. Im Übrigen vertrauen wir auch hier auf das Wirken des Struck’schen Gesetzes: Kein Entwurf kommt aus dem Bundestag heraus, wie er in ihn hineingegangen ist.

 

Sarah Boyd

Leiterin Öffentlichkeitsarbeit Club für Britische Hütehunde e. V.

   
© Club für Britische Hütehunde e.V.
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