Hexenjagd auf Rassehunde in Deutschland

Veterinärämter verhindern die kontrollierte Qualitätszucht von Rassehunden in Deutschland

 

 

Peine, 22.05.2022.

Schon seit über 20 Jahren gilt in Deutschland ein Kupierverbot für Rute und Ohren auf Hundeausstellungen. Mit der Neufassung der Tierschutzhundever- ordnung vom 1.1.2022 wurden in diesem Jahr nun von einigen Veterinär- Ämtern auch Ausstellungsverbote für Hunde ausgesprochen, die aufgrund ih- rer Rassezugehörigkeit zum Teil ohne oder mit kürzerer Rute geboren werden und dieses seit Jahrhunderten als rassentypisches Merkmal aufweisen. Ein Ausschluss von den Hunde-Ausstellungen kommt dabei einem Zuchtverbot im Rahmen der kontrollierten Hundezucht gleich. Somit würden diese Hunde und Hunderassen nur noch außerhalb der kontrollierten Hundezucht zu adop- tieren sein, was wohl kaum im Sinne des Tierschutzes sein kann.


Die novellierte Tierschutzhundeverordnung sollte darauf abzielen, Hunde von Hundeausstellungen und Hundesportveranstaltungen auszuschließen, die nachweislich körperliches Leid oder Schmerzen erleiden. Leider wird diese Gesetzesvorlage nun zum Teil dazu benutzt, ganz bewusst gegen Rassehunde vorzugehen und sie unter Generalverdacht zu stellen, um unter Umkehr der Beweislast von jedem Ausstellungs- und Sporthund eine fachtierärztliche um- fangreiche Gesamtuntersuchung zu verlangen. Einzelne Veterinärämter ver- bieten sogar komplette Rassen, ohne Schmerzen oder Leiden nachzuweisen. Ein Beispiel dafür sind die von der englischen Queen gezüchteten Corgis, bei denen verkürzte Ruten natürlich auftreten können und Teil des international anerkannten Rassestandards sind. Andere Veterinärämter sprechen Ausstel- lungsverbote für einzelne Hunde zum Beispiel mit einer besonderen Fellfarbe aus, ohne dass hier auch nur eine Indikation für Schmerzen oder Leiden vorliegt.


Auf Hundeausstellungen werden Zuchthunde und deren Nachzucht der Öf- fentlichkeit und dem Fachpublikum vorgestellt. Qualifizierte Zuchtrichter be- werten die Hunde phänotypisch bezüglich der Anatomie, Pflegezustand, Ge- sundheit und Eignung für ihre rassentypischen Aufgaben. Über einen mögli- chen Zuchteinsatz entscheiden in der kontrollierten und transparenten Hun- dezucht der VDH-Vereine darüberhinaus je nach Rasse entsprechend not- wendige klinische Untersuchungen und DNA-Profile.


„Man könnte den Eindruck gewinnen, dass gewisse Interessenvertreter im Schatten der Pandemie und der Kriegssituation geräuschlos die Grundrechte einschränken möchten, zu denen auch die Durchführung von Hundesportver- anstaltungen und Rassehundeausstellungen zählen sollten. Es wurde ver- säumt, zu der novellierten Tierschutzhundeverordnung angemessene Durch- führungsbestimmungen zu formulieren. Damit wurde unbewusst einer gewissen Willkür bei der Auslegung eines Ausstellungsverbots Tür und Tor geöff- net“ erläutert Claus-Peter Fricke, Präsident des Clubs für Britische Hütehunde im VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen): „ so ein Vorgehen ist eines Rechtsstaats unwürdig.“


Da jedoch in der aktuellen Praxis durch Paragraph 10 der Tierschutzverord- nung auch alle anderen Hunde-Veranstaltungen und Prüfungen wie etwa Hüte-Trials, Agility, Rettungshunde etc. von den Verordnungen betroffen sind, mehren sich nun die Fälle, in denen Hunde mit der falschen Farbe oder feh- lendem Zahn nicht mehr im Hundesport geführt werden dürfen. Hier handelt es sich um hochambitionierte Arbeitshunde. Was soll mit ihnen also gesche- hen? Soll der Hundesport und die kontrollierte Rassehundezucht wirklich aus Deutschland verbannt werden? Das kann und darf nicht das Ziel sein, ist doch der Hund seit Anbeginn der Zeit der beste Freund des Menschen. Er ist Familienhund. Er ist Jagdgefährte. Er hütet die Schafe. Er treibt die Rinder. Er wacht über Hab und Gut seiner Menschen. Er begleitet Blinde und assistiert Menschen mit Gebrechen aller Art. Er unterstützt bei der Beseitigung von Ratten. Unser Hund liebt und schützt uns wie auch wir lieben und schützen ihn - vor Krankheiten ebenso wie vor der Willkür anderer Menschen!


Auch wenn betroffene Hundebesitzer und Züchter mittlerweile gegen einzelne Entscheidungen der Veterinärämter den Rechtsweg beschreiten, ist es offen- sichtlich, dass in vielen Fällen die Veterinärämter über die vom Gesetzgeber mit der Novelle der Tierschutzhundeverordnung gewünschten Ziele hinausge- schossen sind. Es reicht schon die willkürliche Behauptung möglicher Schmerzen oder Leiden aus, um einen Hund von Ausstellungen auszuschlie- ßen. Die Beweispflicht, dass ein Hund nicht leidet oder keine Schmerzen hat, wird dabei auf den Hundebesitzer abgewälzt.


Aufgrund dieser Entwicklungen ist der Gesetzgeber nun gefordert, die Formu- lierungen der Tierschutzhundeverordnung so anzupassen, dass den Veteri- närämtern einheitliche Handlungsvorgaben für ein sachliches Handeln vorlie- gen. Auf jeden Fall stehen pauschale Ausstellungverbote bestimmter Rassen oder Hunde einer seriösen und kontrollierten Rassehundezucht in Deutsch- land entgegen und fördern vielmehr die unkontrollierte Vermehrung von Hunden durch weniger qualifizierte Hundebesitzer ohne Betreuung durch kynologisch ausgebildete Experten und ohne Ausstellungen, auf denen man die am besten geeigneten Zuchtpartner für die Nachzucht finden und aus- wählen könnte.
Schon jetzt verlauten in Züchterkreisen vermehrt Stimmen: „Was bleibt uns dann noch? Entweder wir hören mit der Zucht auf oder wir züchten auch wie andere unkontrolliert und nicht nachverfolgbar. Dann sind die Tierheime we- nigstens mit 100 % Hunden gefüllt, deren Herkunft nicht nachweisbar ist und nicht nur geschätzt 95 %.“

Der Club für Britische Hütehunde e.V. (CfBrH) ist der älteste deutsche Ras- sehundezuchtverein für die Rassen Collie Langhaar, Collie Kurzhaar, Border Collie, Bearded Collie, Old English Sheepdog (Bobtail), Shetland Sheepdog (Sheltie), Welsh Corgi Cardigan und Welsh Corgi Pembroke und mit über 3.800 Mitgliedern auch der größte. In 18 Landesgruppen wird die Zucht re- gional durch Zuchtwarte kontrolliert und in regelmäßigen kynologischen Ver- anstaltungen werden Züchter aus- und weitergebildet.


Der CfBrH ist Mitglied im Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH), der wiederum Mitglied in der Fédération Cynologique Internationale (FCI) ist. Die FCI regelt international die Rassestandards für die einzelnen Rassen, ebenso wie die Voraussetzungen für eine seriöse und kontrollierte Hunde- zucht, an die sich alle Mitgliedsvereine des VDH halten. Eine solche Voraus- setzung ist die erfolgreiche Teilnahme an Hundeausstellungen und Körveran- staltungen, wo Zuchthunde öffentlich auf ihre Eignung zur Zucht überprüft und bewertet werden. So soll für alle Interessierten und Experten nachvoll- ziehbar sichergestellt werden, dass die in den Rassestandards hinterlegten hohen Anforderungen an Zuchthunde erfüllt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf: www.cfbrh.de

Pressekontakt:

Sarah Boyd Leiterin Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: (0160) 907 38 911

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VDH Pressemitteilung Ausstellungsverbot 2022 05

 

Das neue Ausstellungsverbot trifft die Falschen und verfehlt das Ziel

 

Gegen Ende der Legislaturperiode der vorherigen Bundesregierung brachte die damalige Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner eine geänderte Fassung der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) auf den Weg. Diese sorgte zunächst wegen der sogenannten „Gassi-Pflicht“ für Aufsehen und Proteste bei den Hundehaltern. Hier sollte genau geregelt werden, was für den Hundebesitzer zu den selbstverständlichen Tagesroutinen zählt. Denn Hunde brauchen Auslauf, und für viele Menschen ist dies ein wichtiger Grund, warum sie sich einen Hund an ihre Seite holen. So kommt man selbst in Bewegung. Der „Gassi-Paragraf“ verschwand schließlich in der vom Bundesrat verabschiedeten Fassung.

Neu ist auch das Ausstellungsverbot sogenannter „Qualzuchten“. Gemeint sind Hunde, die erblich bedingt Schmerzen, Leiden oder Verhaltensstörungen zeigen. Die damit verbundene Absicht war es, den Anreiz für solche Züchtungen zu nehmen, indem man sie nicht mehr auf Ausstellungen oder Sportwettkämpfen öffentlich sieht, wie Julia Klöckner seinerzeit betonte.

Aufwendige und belastende Untersuchungen

Bei den ersten Veranstaltungen in diesem Jahr zeigt sich, dass die für die Umsetzung zuständigen örtlichen Veterinärbehörden teilweise großen Eifer entwickeln und dabei auch unbescholtene Hundehalter und -züchter mit enormen Auflagen konfrontieren. Diese sehen die pauschale Anordnung aufwendiger, kostenintensiver und für die Tiere belastender Untersuchungen vor. So müssen Besitzer eines Labrador Retrievers für die Teilnahme an einer Ausstellung bis zu 200 EUR beim Tierarzt für ein entsprechendes Gutachten zahlen, obwohl das Tier kerngesund ist. Auch für Mischlinge, die an Sportturnieren teilnehmen, sind diese Untersuchungen erforderlich. Es ist so, als unterstelle man jedem Hundehalter: „Du hast einen kranken Hund!“.

Die von den Behörden erlassenen Anordnungen beschränken sich dabei teilweise nicht auf eine einfache klinische Untersuchung durch den Tierarzt, sondern sehen für viele Rassen aufwändige und teils mit einer Narkose verbundene Untersuchungen vor. Während gezielte Gesundheitsprüfungen ein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Gesundheit unserer Hunde wären, führen diese verallgemeinernden und übertriebenen Auslegungen der neuen Vorschrift zum genauen Gegenteil: gesunde Hunde werden überflüssigen und belastenden Untersuchungen unterzogen.

 

Seriöse Hundehalter und Züchter werden bestraft

„Wir stehen seit Jahrzehnten für die Zucht gesunder und sozial verträglicher Hunde. Wir begrüßen daher jede wirksame Maßnahme, die dem Tierwohl dient und genetisch bedingte Erkrankungen in der Hundezucht zu vermeiden hilft. Dabei dürfen jedoch nicht die Rechte der verantwortungsvollen Tierhalter verletzt werden.“, so Prof. Dr. Peter Friedrich, Präsident des VDH.

Ausstellungsbesucher, die sich nach der langen Corona-Unterbrechung auf das Wiedersehen mit anderen Hundebegeisterten gefreut haben, fühlen sich durch die behördlich angeordneten Auflagen vor den Kopf gestoßen und reagieren mit Unverständnis auf die als ungerechtfertigte Maßregelung empfundenen Anordnungen. Sie müssen vor einem Ausstellungsbesuch umfangreiche tierärztliche Untersuchungen bei ihren Hunden vornehmen lassen, die obendrein viel Geld kosten. Und selbst wer bereit ist, dieses auf sich zu nehmen, klopft vielleicht vergebens an die Tür seines Tierarztes: denn zahlreiche Praxen lehnen diese Untersuchungen ab, da unnötig veranlasste, invasive Untersuchungen tierschutzwidrig sind.

 

Ein Ausstellungsverbot um „Qualzuchten“ zu verhindern, ist ein guter Wunsch. Gute Wünsche verhindern jedoch kein Tierleid.

Zusätzlich zu der Frage der Verhältnismäßigkeit der getroffenen Anordnungen stellt sich die Frage ihrer Wirksamkeit: Wie wenig wirksam ein Ausstellungsverbot sein wird, ließ sich bereits in den beiden letzten Jahren – also schon während der Entwicklung der Verordnung – gut beobachten. Denn während der Bekämpfung der Corona-Pandemie fanden so gut wie keine Ausstellungen statt. Nahezu alle großen – und damit publikumswirksamen – Veranstaltungen konnten nicht durchgeführt werden.

Obwohl in dieser Zeit entgegen der großen Nachfrage die kontrollierte Zucht bei den derzeitigen Trendrassen, wie Mops oder Französische Bulldogge, eher rückläufig war, entschieden sich immer mehr Menschen gerade für einen solchen Hund. Während das Heimtierregister Tasso bei diesen beiden Rassen von über 15.000 Welpen ausgeht, die 2021 geboren wurden und dort registriert werden, sind im gleichen Zeitraum von VDH-Züchtern knapp 500 Welpen dieser Rassen gezüchtet worden. Diese vergleichsweise geringe Zahl steht in direktem Zusammenhang mit den strengen VDH-Zuchtbestimmungen, bei denen die Gesundheit der Tiere besondere Bedeutung hat.

Der VDH und seine Züchter unterstützen seit langem die gezielte Förderung der Zucht gesunder Hunde. Im Rahmen seines Verantwortungsbereichs fördert der VDH entsprechende Forschungsprojekte, wie Herz- und Augenuntersuchungen, DNA-Analysen oder den Fitnesstest für Mops und Co. Die strengen Zuchtbestimmungen gelten jedoch nur in den Mitgliedsvereinen des Verbandes. Wer sich außerhalb bewegt, kann mehr oder weniger unkontrolliert Hunde züchten bzw. vermehren. Hier brauchen wir ein Heimtierzuchtgesetz, wie es der VDH gemeinsam mit den großen Tierschutzorganisationen seit langem fordert. So können die Veterinärbehörden in die Lage versetzt werden, dort zu kontrollieren, wo das Leid entsteht.

 

Ziel: Bekämpfung des illegalen Welpenhandels

Die Umsetzung des Ausstellungsverbotes mit zum Teil unverhältnismäßigen Kontrollen trifft in großer Zahl die Falschen. Denn genau die Züchter innerhalb des VDH sind an einer verbesserten Gesundheit der Hunde ihrer Rasse interessiert und unterziehen sich umfangreichen Zuchtauflagen. Wenn diese Züchter ihrem Hobby nicht oder nur sehr schwer nachgehen können, wird der Bedarf nach Welpen aus anderen Quellen, wie durch finanziell orientierte Hundevermehrer und den illegalen Welpenhandel bedient.

Eine wirklich sinnvolle Maßnahme wäre eine Regulierung des Online-Handels mit Hundewelpen. Die überwiegende Mehrzahl der Hunde, die in Deutschland gehalten werden, stammen inzwischen aus dem Ausland. Darunter befinden sich viele, die unter Umgehung der gesetzlichen Vorgaben illegal ins Land gebracht werden. Und da der Handel mit den Trendrassen besonders lukrativ ist, führen diese auch die Hitliste im Welpenhandel an.

Die Parteien der Ampel haben in ihrem Koalitionsvertrag die Regulierung und Kontrolle des Onlinehandels mit Heimtieren ebenso vereinbart, wie die Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden. „Wir begrüßen die Pläne der Koalitionspartner der Bundesregierung. Diese bieten effiziente Voraussetzungen, den illegalen Handel mit kranken Welpen zu bekämpfen. Damit wird die Gesundheit aller Hunde in unserem Land verbessert werden.“, so VDH-Präsident Peter Friedrich, der auf eine baldige Umsetzung der geplanten Veränderungen hofft.

 

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Birgit Büttner

T 0231 / 56500-57

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Das geht uns alle an …. Wie sicherlich alle in den letzten Tagen verfolgt haben, gibt es die Notwendigkeit auf breiter Front auf die Qualität der kontrollierten Rassehundezucht aufmerksam zu machen. Dies war der Grund, warum im Hintergrund eine Initiative dazu entstanden ist, von der wir hoffen, dass wir möglichst viele Menschen erreichen und darüber informieren.

Wer auch immer hier weitere Beiträge dazu leisten kann, aus allen Bereichen der Kynologie, der freien Wirtschaft, Anwälte, Tierärzte usw., ist mehr als willkommen sich uns anzuschließen, um seriöse Aufklärungsarbeit für die "Kontrollierte Rassehundezucht" zu betreiben.

„Kontrollierte Rassehundezucht ist keine Qualzucht“

https://meingesunderrassehund.de

 

Logo Rassehundezucht

Auf Grund der aktuellen Situation hat das Präsidium unter Anwendung des §5 (8.) der Satzung beschlossen, das seit dem 1.1.2022 in der Zuchtordnung des CfBrH unter § 8 (1.4.1) für die Körung und die ZTP geforderte DNA Profil nach ISAG 2020 (Laboklin) auszusetzen. 

Selbstverständlich können auf freiwilliger Basis auch weiterhin die DNA Profile nach ISAG 2020 durchgeführt und eingereicht werden, es muss aber auch nicht mehr ausschließlich über Laboklin geschehen. Das heißt, dass die Vorlage eines DNA Profils zur Körung oder ZTP auf freiwilliger Basis geschieht. Es hat sich gezeigt, dass die Abläufe und Auswertungen in der Zuchtbuchstelle zu großen Verzögerungen und Ballungen, sowie Mehrfachsendungen führen, die so organisatorisch nicht sinnvoll und leistbar sind. 

Mit freundlichen Grüßen

Claus-Peter Fricke

Präsident

   
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