GUT GEMEINT

Am Donnerstag, den 26.9. debattiert der Deutsche Bundestag in erster Lesung die von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) verantwortete Novelle des Tierschutzgesetzes. Träte das Gesetz so in Kraft, bedeutete es das Ende der Rassehundezucht in Deutschland.

Neu ist eine Liste 18 so genannter Qualzuchtmerkmale, bei deren Feststellung, die Veterinärämter weitreichende Kompetenzen bekommen, dagegen vorzugehen. „Niemand hat einen Einwand gegen das Bemühen, Vermehrern das Handwerk zu legen, denen die Gesundheit der Tiere, die sie verkaufen vollkommen gleichgültig ist und die nur aufs schnelle Geld aus sind“, erklärt Sarah Boyd, Leiterin Öffentlichkeitsarbeit, Club für Britische Hütehunde.

 

„Der Gesetzentwurf erreicht diese Vermehrer aber gar nicht, sondern betrachtet die eingetragenen Züchter als Gegner. Züchter, die bereit sind, sich Zuchtordnungen und Zuchtkontrollen ihrer Vereine sowie des VDH zu unterwerfen. Da Qualzuchtmerkmale Qualzucht voraussetzen, rückt der Gesetzentwurf ordentliche Züchter sogar in die Nähe von Straftätern.“

„Bundesminister Özdemir und das BMEL“, so Frau Boyd weiter, „haben die Chance verstreichen lassen, Züchter und Zuchtvereine als Partner in die Pflicht zu nehmen. So ist der Entwurf bestenfalls gut gemeint, denn er baut hauptsächlich auf eine Folge von Verboten und Drohungen.“

Ganze 45 Minuten hat der Bundestag für diese wichtige Debatte anberaumt. „Die entscheidenden Dinge werden wie immer in den Ausschüssen laufen“, weiß auch Frau Boyd „Wir haben sie deshalb bereits mit Informationen versehen, wie der Gesetzentwurf sein Ziel effektiver, um nicht zu sagen überhaupt  erreichen kann. Im Übrigen vertrauen wir auch hier auf das Wirken des Struck’schen Gesetzes: Kein Entwurf kommt aus dem Bundestag heraus, wie er in ihn hineingegangen ist.

 

Sarah Boyd

Leiterin Öffentlichkeitsarbeit Club für Britische Hütehunde e. V.

   
© Club für Britische Hütehunde e.V.
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