Sonderregelung für Wurfabnahmen während der Corona-Pandemie (aktualisiert 02.12.2020) 

Liebe Mitglieder, 

die neusten dramatischen Entwicklungen und Einschränkungen durch die Corona-Pandemie zwingen uns als Rassehundezuchtverein auch bezüglich der Wurfabnahmen zum Schutz unserer Zuchtwarte und Züchter verantwortungsvolle Maßnahmen zur Vermeidung persönlicher Kontakte zu treffen. Die Gefährdung durch persönliche Kontakte werden seit heute als hoch eingestuft und sind auf das geringste zu reduzieren. Wir glauben einen vertretbaren Weg gefunden zu haben, in dem Züchter und Zuchtwart mittels elektronischer Möglichkeiten trotzdem in engem Kontakt Wurfabnahmen realisieren können. 

Folgender Ablauf: Wurfmeldung wie bisher; Zuchtwart wird zugeteilt wie bisher; Züchter nimmt Kontakt mit zugeteiltem Zuchtwart auf, ebenfalls wie bisher. Der Zuchtwart begleitet den Züchter.

  • Der Züchter stellt innerhalb der ersten drei Lebenswochen den Wurfmeldeschein aus und sendet diesen mit der Ahnentafel der Mutterhündin und dem Deckschein dem Zuchtwart zu. Die Welpen werden Foto- oder Filmdokumentiert. Der Züchter ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über eventuelle Anomalien oder Standardfehler zu machen. Der Zuchtwart kann weitere Fotos der Welpen, Mutterhündin, Umgebung usw. anfordern und kommuniziert mit dem Züchter.
  • Der Zuchtwart sendet den Wurfmeldeschein mit seiner Unterschrift Ahnentafel und Deckschein an die Zuchtbuchstelle und Wurfmeldeschein an LG Vorsitzenden.
  • Der Züchter überweist dem Zuchtwart eine Aufwandsentschädigung von 22,50 €, wie bisher, nur ohne Kilometerpauschale.
  • Der Züchter bekommt die elektronische Voransicht der Ahnentafeln, wie bisher.
  • Nach Freigabe der Ahnentafelentwürfen erhält der Zuchtwart die Originalahnentafeln.
  • Der Zuchtwart unterschreibt die Ahnentafeln nach wahrheitsgemäßen Angaben und Bilddokumentation (der Welpen, Mutterhündin, Impfausweise, Chipprotokoll usw.). Das Chipprotokoll und ggf. Gesundheitszeugnis wird vom Tierarzt unterschrieben.
  • Der Zuchtwart versendet per Einwurfeinschreiben (DIN A4 Umschlag mit Hartrücken) die unterschriebenen Ahnentafeln an den Züchter. Auch hier werden 22,50 € an den Zuchtwart überwiesen. 

Zuchtwarte versenden bei ihren eigenen Würfen den Wurfmeldeschein in Eigenverantwortung selbst und benötigen erst für die Wurfabnahme einen Zuchtwartkollegen. Das Vorgehen wird auf die verschärfte Lage der Corona-Pandemie beschränkt.

Mit den besten Wünschen für Sie und all Ihren Lieben und die Hoffnung auf ein baldiges normales und gesundes Leben

Claus-Peter Fricke

Präsident

 

Download des zusätzlich nötigen Gesundheitszeugnis 

   
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