Liebe Mitglieder,
die Situation der Corona-Epidemie hat sich in den letzten Tagen weiterhin zugespitzt, so dass wir ein bundesweites Kontaktverbot zur Verhinderung einer noch größeren Verbreitung des Coronavirus in Deutschland haben. Wir wollen hoffen, dass nicht noch drastischere Maßnahmen auf uns zu kommen und wir so bald wie möglich wieder zu einem normalen Leben zurückkehren können.
Der CfBrH hat bereits am 18. März Sonderregelungen für Wurfabnahmen zur Vermeidung des persönlichen Kontaktes zwischen Zuchtwart und Züchter erlassen. Es hat sich gezeigt, dass die Maßnahmen zum richtigen Zeitpunkt getroffen wurden (siehe Anhang).
Die Nachweise über Besuche von kynologischen Veranstaltungen des CfBrH sind bis auf Weiteres nicht zwingend erforderlich.Unbeschadet von behördlichen Einschränkungen sollten Zuchtstättenabnahmen im CfBrH bis auf Widerruf unterbleiben.
Ebenso werden auch bis auf Weiteres keine Körungen oder Einzelkörungen durchgeführt.
Ich bitte um Verständnis, dass der CfBrH auch nur das von seinen Züchtern und Ehrenamtlichen fordern kann, was wir auch mit gutem Gewissen verantworten können. Darüber hinaus besteht sicherlich kein Zweifel daran, dass wir schwierigen Zeiten entgegengehen, die sich natürlich auch auf die Welpennachfrage auswirken werden. Somit sollte es sich jeder Züchter in der momentanen Situation gut überlegen, ob er aktuell eine Hündin belegen lassen möchte.
Bleiben Sie gesund und hoffen eine baldige Rückkehr in ein normales Leben
Claus-Peter Fricke
Präsident
Hier Download der Sonderregelung für Wurfabnahmen während der Corona Pandemie