Die folgende Auflistung der Ahndung von Verstößen gegen die Zuchtordnung ist lediglich ein Leitfaden. Jeder einzelne Verstoß wird für sich behandelt, jedoch mit anderen entsprechenden Verstößen verglichen. Bei einem weiteren Verstoß innerhalb der nächsten fünf Jahre werden die Kosten für den zweiten Verstoß auf die des ersten addiert.

Beispiel:

1. Verstoß Nicht-ausreichende Wartezeit (§8.1.6 ZO) = 75,- Euro pro Ahnentafel (die dreifache Gebühr umfasst einmal die Gebühr für die Ahnentafel und die zweifache Strafgebühr).
2. Verstoß Mehr als 2 Würfe innerhalb von 24 Monaten (auch § 8.1.6 ZO) = 125,- Euro (Grundgebühr, 1. Zweifache Strafgebühr und 2. zweifache Strafgebühr).

Bei einem dritten Verstoß erfolgt eine zeitlich befristete Zuchtbuchsperre. Die Zeitspanne wird vom Präsidium festgelegt. Bei jeder Strafe wird die nächste Stufe der Eskalationstreppe bereits angedroht.

In vielen Fällen beinhaltet ein tatsächlicher Verstoß mehrere in der Auflistung genannte Punkte (Beispiel: ungeplante Deckung). In diesen Fällen wird ein Strafmaß vom Leiter Zuchtwesen vorgeschlagen, wobei die Schwere der Verstöße maßgeblich ist und mit einfließt, welche Kosten von anderer Seite entstanden sind (z.B. Elternschaftstests). Der Züchter wird angehört und das Präsidium beschließt.

Der Leitfaden hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann nach Bedarf erweitert werden.

 

 

Verstoß

§ ZO

Gebühren/Strafgeld

Eintragung in die Ahnentafel

Verspätete online-Deckmeldung (ab vier Wochen nach Deckung)

 

§ 9.1

50,- Euro

nein

Mehr als 2 Würfe innerhalb von 24 Monaten

 

§ 8.1.6

dreifache Gebühr,

Hochrechnung der Wartezeit

 

nein

Keine Wartezeit von 10 Monaten bis zur nächsten Deckung bei mehr als 6 Welpen

 

§ 8.1.6

dreifache Gebühr,

Hochrechnung der Wartezeit

 

nein

Deckung nach dem 8. Geburtstag

§ 8.1.5.2

dreifache Gebühr

nein

Deckung vor Erreichen des Mindestalters

§ 8.2

Jeweilige Rasse

dreifache Gebühr

nein

Kein gültiger Sachkundenachweis

 

doppelte, danach dreifache 

Gebühr

 

nein

Hündin nicht angekört

 

§ 8.1.1

dreifache Gebühr

 

Nein, wenn die Körung vor Ausstellen der ATs erfolgt.

Ja, bei zuchtausschließenden Fehlern. Dann möglicherweise Zuchtverbot für die Welpen.

Rüde nicht angekört

 

§ 8.1.1

dreifache Gebühr

 

Nein, wenn die Körung vor Ausstellen der ATs erfolgt.

Ja, bei zuchtausschließenden Fehlern. Dann möglicherweise Zuchtverbot für die Welpen.

Künstliche Besamung ohne Genehmigung

 

§ 9.5

dreifache Gebühr

 

nein

Fehlende Gesundheitsnachweise

§ 8.2

Jeweilige Rasse

dreifache Gebühr

 

Nein, wenn die Nachweise vor Erstellung der ATs erbracht werden.

Ja, bei zuchtausschließenden Fehlern. Dann möglicherweise Zuchtverbot für die Welpen.

Verpaarung trotz  zuchtausschließender Voraussetzungen, z.B. Inzuchtverpaarung,

3. Kaiserschnitt,

zuchtausschließende Erkrankungen 

z.B.

§ 8.1.3

§ 8.1.5

§ 8.1.7

§ 8.2 Vorgaben für die Rassen

dreifache Gebühr

 

Ja,

möglicherweise Zuchtverbot für die Welpen.

Deckung trotz zurückgezogener Körung

z.B. 

§ 8.1.8

dreifache Gebühr

ja

Zweite Deckung  bei Körung nur für einen Wurf wegen fehlender Verhaltensbeurteilung

Siehe Körordnung

dreifache Gebühr

Nein, wenn die Verhaltensbeurteilung vor Ausstellen der ATs erfolgt.

Mehr Würfe pro Kalenderjahr als für die Rasse zugelassen

§ 8.2.

Jeweilige Rasse

fünffache Gebühr

nein

Mehr Deckungen/Würfe gleichzeitig als zugelassen § 8.1.2.2 fünffache Gebühr nein

Deckung außerhalb des VDH/FCI

§ 8.1.1

500,- Euro

nein

 

Bei Eintragung in die Ahnentafel wird der jeweilige § vermerkt.

   
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