Sonderregelung für Zuchtstättenabnahmen während der Corona-Pandemie
Liebe Mitlieder, liebe Landesgruppenvorsitzende,
da die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie doch länger anhalten als vermutet, hat das Präsidium Rahmenbedingungen für die Zuchstättenabnahme für Neuzüchter und nach Umzug von Altzüchtern zur Vermeidung eines persönlichen Kontaktes festgelegt. Neuzüchtern, die bereits den Sachkundenachweis erbracht haben, haben die Möglichkeit eine „Vorläufige Zuchtstättenabnahme“ zu bekommen. Eine reguläre Zuchtstättenabnahme erfolgt nach Aufhebung der Kontakteinschränkungen durch den Landesgruppen-vorsitzenden oder einem von ihm beauftragten Zuchtwart.
Die „Vorläufige Zuchtstättenabnahme“ ist beim Landesgruppenvorsitzenden zu beantragen. Der Antragsteller füllt nach Absprache mit Landesgruppenvorsitzenden das Formular „Zuchtstättenabnahme“, welches sich im Downloadbereich der Hauptclub Homepage befindet, wahrheitsgemäß aus. Die Antworten zu A: Pflegezustand und Prägung, sowie die Abschlussbeurteilung bleiben frei. Der Antragsteller scannt das ausgefüllte und unterschriebene Formular ein und sendet es per Mail mit aussagekräftiger Foto- und ggf. Videodokumentation an den Landesgruppenvorsitzenden.
Die Entscheidung über eine der Zuchtstätte trifft der Landesgruppenvorsitz ggf. gemeinsam mit der Leiterin Zuchtwesen.
Es können weitere Erklärungen oder Dokumentationen eingefordert werden. Die „vorläufige Freigabe“ ist erstmal auf einen Wurf begrenzt. In der
Hoffnung auf ein baldiges normales Leben, bleiben Sie gesund
Claus-Peter Fricke
Präsident
Am 03.10. und 04.10.2020 fand die Ordentliche Hauptversammlung statt.
Das neue Präsidium setzt sich wie folgt zusammen:
Präsident | Claus-Peter Fricke |
stellv. Präsidentin | Erika Heintz |
Zuchtrichterwesen | Susanne Langhorst-de Haan |
Zuchtwesen | Vera Bochdalofsky |
Finanzen | Beate Wallbaum |
Ausstellungswesen | Norbert Wichmann |
Öffentlichkeitarbeit | Sarah Boyd |
Herzlichen Glückwunsch allen Präsidiumsmitgliedern.
Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung
des Clubs für Britische Hütehunde e.V.
am 3./4. Oktober 2020
Hotel „Wyndham Garden“, Heiligenröder Str. 61, 34123 Kassel
Beginn: Samstag, 3. Oktober 2020, 14.00 Uhr
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Wahl- und Stimmberechtigten
3. Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
4. Genehmigung der Tagesordnung
5. Rechenschaftsbericht des engeren Präsidiums
6. Kassenbericht der komm. Leiterin des Fachbereichs Finanzen
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Diskussion zu den Berichten
9. Entlastung des Präsidiums
10. Wahl eines/r Wahlleiters/in und der Helfer/innen
11. Wahl des Präsidiums
12. Wahl eines/r Kassenprüfer/in sowie zwei Vertreter/innen
13. Wahl des/der Tierschutzbeauftragten und deren Vertreter/in
Fortsetzung: Sonntag, 4. Oktober 2020, 09.30 Uhr
14. Vorstellung von Möglichkeiten einer DNA-Zuchtdatenbank
Referent Herr Bauer, Laboklin
15. Anträge zu Satzungs- und Ordnungsänderungen
16. Behandlung sonstiger Anträge
17. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren
18. Verschiedenes
Auf Grund der Einschränkungen der Corona-Pandemie wird jede Landesgruppe nur durch den ersten Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden bzw. einer anderen autorisierten Person vertreten, die die Stimmen der LG nach Mitgliederzahl auf sich vereint.
Die Rassebetreuer können im Verhinderungsfall durch den stellvertretenden Rassebetreuer vertreten werden. Ebenso der Tierschutzbeauftragte.
Weitere Personen oder Gäste können leider nicht zur Hauptversammlung zugelassen werden.
Die Anträge zu Satzungs- und Ordnungsänderungen und sonstige Anträge wurden von den Mitgliedern des erweiterten Präsidiums bereits bei der Geschäftsstelle bis zum 20. Februar 2020 eingereicht und sind den Mitgliedern des erweiterten Präsidiums Anfang März zugegangen und wurden auf den Webseiten des CfBrH veröffentlicht.
gez. Claus-Peter Fricke
Präsident
Hier finden Sie fristgerecht alle Anträge zur Hauptversammlung am 04.+05.04.2020
Aufstellung zur Veröffentlichung
Präsidium
1 Antrag auf Änderung der Zuchtrichterordnung
2 Antrag auf Änderung der Zuchtordnung
3 Antrag auf Änderung der Zuchtordnung – DNA-Gentest
4 Antrag auf Änderung der Ausstellungsordnung § 3
5 Antrag auf Änderung der Ausstellungsordnung § 31 Abs. 1
6 Antrag auf Änderung der Körordnung
7 Antrag auf Gebührenerhöhung für Champion-Urkunden
8 Antrag auf Änderung Terminschutzantrag für LG Kör-Veranstaltungen
9 Antrag Erhöhung Ahnentafelgebühr
10 Entscheidung über Beschaffung neuer Hologramme
11 Antrag auf Änderung Aufnahmeordnung, Erhöhung Mitgliedsbeitrag
12 Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung, Ehrenmitgliedschaft
Rassebetreuer Collie Kurzhaar
13 Antrag der Collie Kurzhaar Züchter - Verpaarung ohne Gen-Test
14 Antrag der Collie Kurzhaar Züchter - Benutzung ausländischer Rüden
Landesgruppe Sachsen
Achtung! Melden Sie schnell für die Bundessieger! Es gibt eine Maximalgrenze bei der Hundeanzahl. Wenn diese erreicht ist, dann wird das Portal geschlossen!
Sonderregelung für Körungen während der Corona-Pandemie mit einem Ausstellungsergebnis
Liebe Mitglieder,
die Corona-Pandemie hält uns auch noch weiterhin in Atem und beschränkt auch unser Clubleben und das Ausstellungswesen erheblich. Trotz aller widrigen Umstände konnte der Club für Britische Hütehunde bisher in Peine und Dormagen zwei Ausstellungen durchführen. Nun stehen die Landesgruppenschauen in Wutha-Farnroda, Beelitz/Klaistow, Penig und Kaltenkirchen sowie die Border Spezial in Nagold und die internationale in Rostock noch an und wir hoffen, dass es auch dabei bleibt. Darüber hinaus besteht noch die Hoffnung auf Durchführung der Bundes- und Herbstsiegerschau. Die CAC Neckarsulm musste leider kurzfristig abgesagt werden und dadurch ergibt sich ein Mangel an Ausstellungsangeboten speziell im süddeutschen Raum.
Um unseren Mitgliedern entgegen zu kommen, ist ab sofort bis auf Widerruf für die Körung eine Ausstellungsbewertung mit der Formwertnote „vorzüglich“ bzw. „sehr gut“ als Eingangsvoraussetzung notwendig. Die Zuchtzulassung gilt nur für einen Zuchteinsatz. Die zweite Ausstellung ist dann bis spätestens Ende 31.12.2021 nachzuholen, andernfalls erlischt die Körung.
Diese Regelung kann nur von Mitgliedern des CfBrH in Anspruch genommen werden. Diese verpflichten sich zur Einhaltung dieser Sonderregelung, die zweite Ausstellung nachzuholen und unaufgefordert an die Zuchtbuchstelle 1, Susanne Langhorst-de Haan, Winnekendonker Str.53, 47627 Kevelaer, zu senden.
Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund
Claus-Peter Fricke
Präsident des CfBrH