Die folgende Auflistung der Ahndung von Verstößen gegen die Zuchtordnung ist lediglich ein Leitfaden. Jeder einzelne Verstoß wird für sich behandelt, jedoch mit anderen entsprechenden Verstößen verglichen. Bei einem weiteren Verstoß innerhalb der nächsten fünf Jahre werden die Kosten für den zweiten Verstoß auf die des ersten addiert.

Beispiel:

1. Verstoß Nicht-ausreichende Wartezeit (§8.1.6 ZO) = 75,- Euro pro Ahnentafel (die dreifache Gebühr umfasst einmal die Gebühr für die Ahnentafel und die zweifache Strafgebühr).
2. Verstoß Mehr als 2 Würfe innerhalb von 24 Monaten (auch § 8.1.6 ZO) = 125,- Euro (Grundgebühr, 1. Zweifache Strafgebühr und 2. zweifache Strafgebühr).

Bei einem dritten Verstoß erfolgt eine zeitlich befristete Zuchtbuchsperre. Die Zeitspanne wird vom Präsidium festgelegt. Bei jeder Strafe wird die nächste Stufe der Eskalationstreppe bereits angedroht.

In vielen Fällen beinhaltet ein tatsächlicher Verstoß mehrere in der Auflistung genannte Punkte (Beispiel: ungeplante Deckung). In diesen Fällen wird ein Strafmaß vom Leiter Zuchtwesen vorgeschlagen, wobei die Schwere der Verstöße maßgeblich ist und mit einfließt, welche Kosten von anderer Seite entstanden sind (z.B. Elternschaftstests). Der Züchter wird angehört und das Präsidium beschließt.

Der Leitfaden hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann nach Bedarf erweitert werden.

 

 

Verstoß

§ ZO

Gebühren/Strafgeld

Eintragung in die Ahnentafel

Verspätete online-Deckmeldung (ab vier Wochen nach Deckung)

 

§ 9.1

50,- Euro

nein

Mehr als 2 Würfe innerhalb von 24 Monaten

 

§ 8.1.6

dreifache Gebühr,

Hochrechnung der Wartezeit

 

nein

Keine Wartezeit von 10 Monaten bis zur nächsten Deckung bei mehr als 6 Welpen

 

§ 8.1.6

dreifache Gebühr,

Hochrechnung der Wartezeit

 

nein

Deckung nach dem 8. Geburtstag

§ 8.1.5.2

dreifache Gebühr

nein

Deckung vor Erreichen des Mindestalters

§ 8.2

Jeweilige Rasse

dreifache Gebühr

nein

Kein gültiger Sachkundenachweis

 

doppelte, danach dreifache 

Gebühr

 

nein

Hündin nicht angekört

 

§ 8.1.1

dreifache Gebühr

 

Nein, wenn die Körung vor Ausstellen der ATs erfolgt.

Ja, bei zuchtausschließenden Fehlern. Dann möglicherweise Zuchtverbot für die Welpen.

Rüde nicht angekört

 

§ 8.1.1

dreifache Gebühr

 

Nein, wenn die Körung vor Ausstellen der ATs erfolgt.

Ja, bei zuchtausschließenden Fehlern. Dann möglicherweise Zuchtverbot für die Welpen.

Künstliche Besamung ohne Genehmigung

 

§ 9.5

dreifache Gebühr

 

nein

Fehlende Gesundheitsnachweise

§ 8.2

Jeweilige Rasse

dreifache Gebühr

 

Nein, wenn die Nachweise vor Erstellung der ATs erbracht werden.

Ja, bei zuchtausschließenden Fehlern. Dann möglicherweise Zuchtverbot für die Welpen.

Verpaarung trotz  zuchtausschließender Voraussetzungen, z.B. Inzuchtverpaarung,

3. Kaiserschnitt,

zuchtausschließende Erkrankungen 

z.B.

§ 8.1.3

§ 8.1.5

§ 8.1.7

§ 8.2 Vorgaben für die Rassen

dreifache Gebühr

 

Ja,

möglicherweise Zuchtverbot für die Welpen.

Deckung trotz zurückgezogener Körung

z.B. 

§ 8.1.8

dreifache Gebühr

ja

Zweite Deckung  bei Körung nur für einen Wurf wegen fehlender Verhaltensbeurteilung

Siehe Körordnung

dreifache Gebühr

Nein, wenn die Verhaltensbeurteilung vor Ausstellen der ATs erfolgt.

Mehr Würfe pro Kalenderjahr als für die Rasse zugelassen

§ 8.2.

Jeweilige Rasse

fünffache Gebühr

nein

Mehr Deckungen/Würfe gleichzeitig als zugelassen § 8.1.2.2 fünffache Gebühr nein

Deckung außerhalb des VDH/FCI

§ 8.1.1

500,- Euro

nein

 

Bei Eintragung in die Ahnentafel wird der jeweilige § vermerkt.

Aktion Zeichen setzen - Der CfBrH pflanzt je Welpe einen Baum

Aktion Zeichen setzen

Zucht heißt, in Generationen zu denken.

Die Verantwortung, die damit einhergeht, ist unseren Züchter*innen täglich bewusst. Weil Nachhaltigkeit aber nicht nur bedeutet, der Gesundheit unserer Rassen höchste Priorität einzuräumen, hat der Club für Britische Hütehunde e.V. beschlossen, noch einen Schritt weiter zu gehen.

Für jeden Welpen investiert der CfBrH in nachhaltiges Grün.

So wird nicht nur der ökologische Pfotenabdruck unserer Vierbeiner verbessert, sondern auch ein Zeichen gesetzt. Für das Jetzt. Und für die nächste Generation.

 

Für weitere Informationen zu dieser Aktion, stehen wir gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.

 

 

 

 

Sarah Boyd

Sarah Boyd

Öffentlichkeitsarbeit

Hohemarkstrasse 154c

61449 Oberursel

0160-90738911

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hier auf dieser Seite veröffentlichen wir Briten in Not, welche möglichst bald ein liebevolles Zuhause suchen.

Sollten Sie einen Britischen Hütehund aus dem Club für Britische Hütehunde haben, welcher in Not geraten ist und wir bei der Vermittlung in ein neues Zuhause behilflich sein können, so wenden Sie sich bitte an unseren Tierschutzbeauftragen.

Dort erfahren Sie, was wir für eine erfolgreiche Vermittlung benötigen. Mindestens sollten jedoch folgende Informationen zur Verfügung stehen:

- Ein aussagekräftiges und aktuelles Foto des Hundes

- Geburtsdatum des Hundes

- Der Rufname des Hundes

- Zuchtbuchnummer und/oder Zuchtbuchname (wird nicht veröffentlicht)

- Grund für den Vermittlungswunsch

- Wichtige Angaben zum Hund (Auffälligkeiten wie auch gesundheitlich relevante Informationen)


Aktuell ist kein Hund zu vermitteln

Die Bekämpfung erblicher Erkrankungen gehröt zu den unverzichtbaren Aufgaben des CfBrH. Aus diesem Grund müssen alle Hunde, welche züchterisch zum Einsatz kommen, vor der Körung auf Hüftgelenksdysplasie (HD) untersucht worden sein. Zusätzliche Untersuchungen auf Ellbogendysplasie (ED) und Osteochondrosis dissecans (OCD) können in diesem Rahmen optional ebenfalls mit ausgewertet werden, sofern die dafür nötigen Röntgenaufnahmen ebenfalls angefertigt wurden.

Für die Anerkennung dieser Untersuchungsergebnisse bedarf es eine Auswertung durch die vom CfBrH vorgegebene Auswertungsstelle. 

 

Informationen für den Tierbesitzer/Eigentümer:

Bitte setzen Sie die Daten Ihres Hundes in den Auswertungsbogen ein und drucken Sie ihn aus. Nehmen Sie den Auswertungsbogen und die Ahnentafel mit zum Röntgentermin bei Ihrem Tierarzt. Dieser bestätigt auf der Ahnentafel, dass der Hund geröntgt wurde. Bitte achten Sie auf vollständige Eintragungen.

Nachdem die Zuchtbuchstelle das Ergebnis der Auswertung von Dr. Koch erhalten hat, sendet Ihnen die Zuchtbuchtstelle die Rechnung für die Auswertungsgebühr per Mail zu. (HD 45,00 €, ggf. 45,00 € für ED und OCD; je Auswertung).

Nach Eingang der Gebühr auf das Konto, wird das Ergebnis in die Datenbank des CfBrH e.V. eingetragen.

Bei HD-Auswertungen zum Zweck der Zuchtzulassung wird das Ergebnis der Auswertung im Rahmen der Eintragung der Zuchtzulassung in die Ahnentafel eingetragen. Ein Einsenden der Ahnentafel lediglich zur Eintragung des HD-Ergebnisses ist nicht mehr notwendig.

Bei HD-Auswertungen zu anderen Zwecken senden Sie bitte die Ahnentafel nach dem Röntgen an die Zuchtbuchstelle. Das Ergebnis wird nach Zahlung der Auswertungsgebühr in die Ahnentafel eingetragen und an Sie zurückgesendet.

 

Informationen für den Tierarzt:

Bitte schicken Sie die Aufnahme zusammen mit dem ausgefüllten und abgestempelten Auswertungsbogen an die Auswertungsstelle “Tierärztliches Gesundheitszentrum Dr. Alexander Koch, Am Alten Werk 6, 21406 Melbeck”

Digitale Röntgenaufnahmen übermitteln Sie bitte direkt an das bekannte Tierarztportal www.myvetsxl.com

CDs mit Röntgenaufnahmen (Inland) können nicht mehr verarbeitet werden! Es werden trotzdem Gebühren fällig, welche dem Tierbesitzer dann in Rechnung gestellt werden müssen, auch ohne erfolgte Auswertung! Bitte nutzen Sie daher eine der beiden oben genannten Möglichkeiten für das Einreichen der Aufnahmen.

Was wird benötigt?
Für HD fertigen Sie bitte eine Aufnahme der gestreckten Hintergliedmaßen an

Die linke oder rechte Seite wird mit einem entsprechenden Bleibuchstaben bezeichnet. Die Hintergliedmaßen werden an den Tarsi gefasst, adduziert und einwärts gedreht, nach hinten gestreckt und gegen den Tisch hinunter gedrückt. Dabei überkreuzen sich die Pfotenspitzen in der Regel.
Das Röntgenbild ist auf folgende Kriterien zu überprüfen:

  • Das Becken ist vollständig dargestellt, die Patellae sollten sichtbar sein.

  • Beide Foramina obturata erscheinen gleich groß.

  • Beide Darmbeinschaufeln erscheinen gleichförmig.

  • Die Femora liegen

    • parallel zueinander,
    • parallel zur Wirbelsäule,
    • möglichst parallel zum Röntgentisch.
  • Die Patellae sind zwischen den beiden Femurkondylen eingemittet projiziert.

  • Der dorsale Pfannenrand ist durch den Femurkopf hindurch sichtbar (sonst ist die Aufnahme unterbelichtet).

 

Für die ED Aufnahmen fertigen Sie bitte je ein Bild der Ellbogen in den folgenden Ansichten an: je Seite eine Seitenaufnahme (mediolateral) und eine craniocaudale Aufnahme

 

Für OC(D) Schulter wird eine Aufnahme in mediolateraler Röntgentechnik und korrekter Belichtung benötigt. Jedes Schultergelenk ist entsprechend der Ellbogengelenke jeweils einzeln abzulichten. Die zu untersuchende Schulter ist nach vorne zu strecken. Die obenliegende Gliedmaße wird nach hinten Richtung Kniegelenk positioniert. Überlagerungen sollten vermieden werden. Dazu Kopf und Hals nach oben lagern.

Bitte beachten Sie, dass auf den Röntgenbildern mindestens die Chipnummer des Hundes erkennbar sein muss!

Weitere Informationen zu den Röntgenaufnahmen finden Sie auch auf der Seite der Gesellschaft für Röntgendiagnsotik (http://www.grsk.org)

 

   
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