Club für Britische

 

Hütehunde e.V.

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Gegründet 1889 und damit ältester
Rassehundeverein für Britische Hütehunde
 
 
  COL

 

BOC  
  Collie Langhaar Border Collie  
  BEC WCC  
  Bearded Collie Welsh Corgi Cardigan  
  OES SHE
 
  Bobtail (Old English Sheepdog) Sheltie  
  COK WCP  
  Collie Kurzhaar   Welsh Corgi Pembroke  
       
 



In Deutschland ist der Club für Britische Hütehunde der älteste und größte Verein für die von ihm vertretenen Rassen mit einer durchschnittlichen Welpeneintragungszahl von über 3000 jährlich. Er ist zuchtbuchführender Verein und gehört dem VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) und der FCI (Federation Cynologique International) an. 
Der Club für Britische Hütehunde gliedert sich in 18 Landesgruppen, die ihrerseits ihren Mitgliedern eine Fülle von Veranstaltungen – Ausstellungen, Fortbildungsseminare, Spaziergänge, Club- und Klönabende, Pflegetraining usw. – anbieten. 

Hundesport wie Agility nimmt einen immer breiteren Raum ein; daneben wird auch Ausbildung und Breitensport mit dem Hund betrieben. Der Club hat derzeit knapp 4000 Mitglieder sowie eine Vielzahl von langjährigen, erfahrenen und erfolgreichen Züchtern. Kein anderer Verein, der eine dieser Rassen betreut, verfügt über ein vergleichbares flächendeckendes Netz von Zuchtwarten. Der Club verfügt weiterhin über viele erfahrene und ausgebildete Zuchtrichter und Lehrrichter. Neuzüchter müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit einen Sachkundenachweis erbringen und sich qualifizieren.

Auch von den erfahrenen Züchtern wird alle zwei Jahre der Nachweis einer Weiterbildung erwartet. Alle zwei Monate erfahren unsere Mitglieder alle wichtigen und interessanten Neuigkeiten aus unserem Clubmagazin, dem "Club-Report". Hier wird auf vielen Seiten über Aktivitäten in unserem Club berichtet; es gibt jede Menge Informationen. Im Ausstellungskalender findet man alle nötigen Daten der Ausstellungen. 

Der Club führt jährlich ca. 18 CAC-Ausstellungen durch, auf denen - für jeden Züchter bequem erreichbar - jeweils auch die vorgeschriebenen Körungen von ausgebildeten Spezialzuchtrichtern vorgenommen werden.

 

Die folgende Auflistung der Ahndung von Verstößen gegen die Zuchtordnung ist lediglich ein Leitfaden. Jeder einzelne Verstoß wird für sich behandelt, jedoch mit anderen entsprechenden Verstößen verglichen. Bei einem weiteren Verstoß innerhalb der nächsten fünf Jahre werden die Kosten für den zweiten Verstoß auf die des ersten addiert.

Beispiel:

1. Verstoß Nicht-ausreichende Wartezeit (§8.1.6 ZO) = 75,- Euro pro Ahnentafel (die dreifache Gebühr umfasst einmal die Gebühr für die Ahnentafel und die zweifache Strafgebühr).
2. Verstoß Mehr als 2 Würfe innerhalb von 24 Monaten (auch § 8.1.6 ZO) = 125,- Euro (Grundgebühr, 1. Zweifache Strafgebühr und 2. zweifache Strafgebühr).

Bei einem dritten Verstoß erfolgt eine zeitlich befristete Zuchtbuchsperre. Die Zeitspanne wird vom Präsidium festgelegt. Bei jeder Strafe wird die nächste Stufe der Eskalationstreppe bereits angedroht.

In vielen Fällen beinhaltet ein tatsächlicher Verstoß mehrere in der Auflistung genannte Punkte (Beispiel: ungeplante Deckung). In diesen Fällen wird ein Strafmaß vom Leiter Zuchtwesen vorgeschlagen, wobei die Schwere der Verstöße maßgeblich ist und mit einfließt, welche Kosten von anderer Seite entstanden sind (z.B. Elternschaftstests). Der Züchter wird angehört und das Präsidium beschließt.

Der Leitfaden hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann nach Bedarf erweitert werden.

 

 

Verstoß

§ ZO

Gebühren/Strafgeld

Eintragung in die Ahnentafel

Verspätete online-Deckmeldung (ab vier Wochen nach Deckung)

 

§ 9.1

50,- Euro

nein

Mehr als 2 Würfe innerhalb von 24 Monaten

 

§ 8.1.6

dreifache Gebühr,

Hochrechnung der Wartezeit

 

nein

Keine Wartezeit von 10 Monaten bis zur nächsten Deckung bei mehr als 6 Welpen

 

§ 8.1.6

dreifache Gebühr,

Hochrechnung der Wartezeit

 

nein

Deckung nach dem 8. Geburtstag

§ 8.1.5.2

dreifache Gebühr

nein

Deckung vor Erreichen des Mindestalters

§ 8.2

Jeweilige Rasse

dreifache Gebühr

nein

Kein gültiger Sachkundenachweis

 

doppelte, danach dreifache 

Gebühr

 

nein

Hündin nicht angekört

 

§ 8.1.1

dreifache Gebühr

 

Nein, wenn die Körung vor Ausstellen der ATs erfolgt.

Ja, bei zuchtausschließenden Fehlern. Dann möglicherweise Zuchtverbot für die Welpen.

Rüde nicht angekört

 

§ 8.1.1

dreifache Gebühr

 

Nein, wenn die Körung vor Ausstellen der ATs erfolgt.

Ja, bei zuchtausschließenden Fehlern. Dann möglicherweise Zuchtverbot für die Welpen.

Künstliche Besamung ohne Genehmigung

 

§ 9.5

dreifache Gebühr

 

nein

Fehlende Gesundheitsnachweise

§ 8.2

Jeweilige Rasse

dreifache Gebühr

 

Nein, wenn die Nachweise vor Erstellung der ATs erbracht werden.

Ja, bei zuchtausschließenden Fehlern. Dann möglicherweise Zuchtverbot für die Welpen.

Verpaarung trotz  zuchtausschließender Voraussetzungen, z.B. Inzuchtverpaarung,

3. Kaiserschnitt,

zuchtausschließende Erkrankungen 

z.B.

§ 8.1.3

§ 8.1.5

§ 8.1.7

§ 8.2 Vorgaben für die Rassen

dreifache Gebühr

 

Ja,

möglicherweise Zuchtverbot für die Welpen.

Deckung trotz zurückgezogener Körung

z.B. 

§ 8.1.8

dreifache Gebühr

ja

Zweite Deckung  bei Körung nur für einen Wurf wegen fehlender Verhaltensbeurteilung

Siehe Körordnung

dreifache Gebühr

Nein, wenn die Verhaltensbeurteilung vor Ausstellen der ATs erfolgt.

Mehr Würfe pro Kalenderjahr als für die Rasse zugelassen

§ 8.2.

Jeweilige Rasse

fünffache Gebühr

nein

Mehr Deckungen/Würfe gleichzeitig als zugelassen § 8.1.2.2 fünffache Gebühr nein

Deckung außerhalb des VDH/FCI

§ 8.1.1

500,- Euro

nein

 

Bei Eintragung in die Ahnentafel wird der jeweilige § vermerkt.

Aktion Zeichen setzen - Der CfBrH pflanzt je Welpe einen Baum

Aktion Zeichen setzen

Zucht heißt, in Generationen zu denken.

Die Verantwortung, die damit einhergeht, ist unseren Züchter*innen täglich bewusst. Weil Nachhaltigkeit aber nicht nur bedeutet, der Gesundheit unserer Rassen höchste Priorität einzuräumen, hat der Club für Britische Hütehunde e.V. beschlossen, noch einen Schritt weiter zu gehen.

Für jeden Welpen investiert der CfBrH in nachhaltiges Grün.

So wird nicht nur der ökologische Pfotenabdruck unserer Vierbeiner verbessert, sondern auch ein Zeichen gesetzt. Für das Jetzt. Und für die nächste Generation.

 

Für weitere Informationen zu dieser Aktion, stehen wir gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.

 

 

 

 

Sarah Boyd

Sarah Boyd

Öffentlichkeitsarbeit

Hohemarkstrasse 154c

61449 Oberursel

0160-90738911

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